Sitzung: 18.02.2019 GHR/002/2019
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen die in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen am 02.02.2019 gewählten
1. Kommandanten und deren gewählten Stellvertreter, der Bestätigung durch die
Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der
Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.
Das Bayerischer Feuerwehrgesetz gestattet in Art. 8 Abs. 5 seit dem
01.07.2017 auch, dass nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall auch ein
zweiter Stellvertreter gewählt werden kann. Im Hinblick darauf, dass die
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr und die damit verbundenen vielfältigen
Einsatz- und Verwaltungstätigkeiten stetig zunehmen, möchte die Gemeinde von
diesem Recht Gebrauch machen. Die Aufgaben in der Feuerwehr können somit auf mehrere
Personen verteilt werden. In seiner Versammlung am 02.02.2019 hat die Feuerwehr
Leutershausen einen weiteren Stellvertreter gewählt. Auch dieser ist von der
Gemeinde zu bestätigen und erhält von der Gemeinde die gleiche gesetzlich
vorgegebene Entschädigung wie der andere Stellvertretende Kommandant.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich,
gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.
Folgende Kommandanten wurden gewählt:
1. Kommandant Leutershausen Georg Moret
Leutershausen
97618 Hohenroth
Stellvertretender Kommandant Leutershausen Ralf
Müller
Johann-Klöhr-Straße 27
Leutershausen
97618 Hohenroth
weiterer Stellvertretender Kommandant Leutershausen Matthias Buhl
Am
Kirchgarten 6
97618
Hohenroth
Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Laut telefonischer Auskunft erteilt Herr Kreisbrandrat Stefan Schmöger
sein Einvernehmen zu den o. g. Wahlen der Kommandanten. Kreisbrandrat Stefan Schmöger wies jedoch
ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Lehrgänge innerhalb eines Jahres besucht
werden müssen.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen
mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für die in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen am 02.02.2019 gewählten Kommandanten.
Gewählt wurden:
1. Kommandant Leutershausen Georg
Moret
Bergstraße
23
Leutershausen
97618
Hohenroth
Stellvertretender Kommandant Leutershausen Ralf Müller
Johann-Klöhr-Straße
27
Leutershausen
97618
Hohenroth
weiterer stellvertretender Kommandant Leutershausen Matthias Buhl
Am
Kirchgarten 6
97618
Hohenroth
Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Gewählten keine Bedenken.
Der gewählte weitere stellvertretende Kommandant, Herr Matthias Buhl
erhält die gleiche gesetzlich vorgegebene Entschädigung wie der erste
Stellvertreter.
Herr Matthias Buhl muss die vorgeschriebenen Lehrgänge für den
Kommandanten noch innerhalb eines Jahres besuchen. In diesem Fall ist die
Bestätigung unter auflösender Bedingung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |