Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr.17 in der Johann-Klöhr-Straße 7 in Leutershausen vorgelegt.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da sich entgegen der Baugenehmigung vom 06.06.2018 Nr. 4.1-6024-20180476 und der Bauausführung Änderungen ergaben. Das Wohnhaus wurde um 0,60 cm höher (Errichtung Kniestock); der Gewölbekelleranbau um 0,73 m höher gebaut. Außerdem werden verschiedene Änderungen bei der Anordnung der Fenster vorgenommen.

 

Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 15 und 17/1 haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Die Unterschrift des Nachbarn von Fl. Nr. 24 wurde nicht erteilt.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr.17 in der Johann-Klöhr-Straße 7 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7