Sitzung: 11.03.2019 BHR/003/2019
Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit
Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr.17 in der Johann-Klöhr-Straße
7 in Leutershausen vorgelegt.
Der Tekturantrag wurde erforderlich, da sich entgegen der Baugenehmigung
vom 06.06.2018 Nr. 4.1-6024-20180476 und der Bauausführung Änderungen ergaben.
Das Wohnhaus wurde um 0,60 cm höher (Errichtung Kniestock); der
Gewölbekelleranbau um 0,73 m höher gebaut. Außerdem werden verschiedene
Änderungen bei der Anordnung der Fenster vorgenommen.
Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 15 und 17/1 haben durch Unterschriftsleistung
auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Die Unterschrift des Nachbarn
von Fl. Nr. 24 wurde nicht erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau
eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr.17 in
der Johann-Klöhr-Straße 7 in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |