Die Vereine in der Gemeinde Hohenroth leisten mit viel ehrenamtlichem Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der Kulturpflege und der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit (2003) beschlossen, dass Vereine/Gruppen die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert der Gemeinde angesetzt wird und darüber liegende Verbrauchskosten durch die Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.

 

Ein Antrag des FSV Hohenroth mit der Bitte um vollständige Übernahme der Kosten für die Sportplatzbewässerung vom 11.09.2018 liegt der Gemeinde vor.

 

Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine/Gruppen sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2019 neu geregelt bzw. geändert werden.

 

Die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 werden jedoch letztmalig noch nach der bisherigen Regelung bezuschusst.

 

So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2018 für die nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar:

 

 

 

 

 

 

Vereine/Gruppe

Verbrauch m³

Kosten €

Sockel-betrag als Zuschuss

übersteigen-der Betrag

weiterer Zuschuss der Gemeinde
50 %

Gesamtzu-schuss Gemeinde

Eigen-anteil

FSV Hohenroth

871 m³ Sportplatzbewässerung

1.127,89

--

--

--

1.127,89

0

FSV Hohenroth

150 m³ Wasser/Kanal

581,91

770,00

0,00

0,00

581,91

0

DJK Leutershausen

keine Sportpl-bewässerg. ab 2017                         243 m³ Wasser/Kanal

923,33

770,00

153,33

76,67

846,67

76,67

DJK Windshausen

108 m³

204,16

770,00

0,00

0,00

204,16

0

Rad- und Heimatverein Höhenlust

70 m³

330,95

105,00

225,95

112,98

217,98

112,97

Musikverein/
Kirchenchor

  1 m³ Kirchenchor              24 m³  Musikverein

189,79

105,00

84,79

42,40

147,40

42,4

Kuratie Leutershausen

83 m³

371,73

105,00

266,73

133,37

238,37

133,37

Dorfgemeinschafts-haus Querbachshof

8 m³

136,46

105,00

31,46

15,73

120,73

15,73

GESAMTSUMME d. ZUSCHÜSSE:

 

3.866,22

2.730,00

762,26

381,15

3.485,11

381,14

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die aufgeführten anteiligen Erstattungen an die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 letztmalig nach der bisherigen Regelung auszuzahlen.

 

Dem Antrag des FSV Hohenroth vom 11.09.2018 auf vollständige Übernahme der Gebühren für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 1.127,89 Euro wird stattgegeben.

 

Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine/Gruppen sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2019 neu geregelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

Gemeinderat Karl-Heinz Straub ist 1. Vorstand des FSV Hohenroth. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.