Sitzung: 18.03.2019 GHR/003/2019
Die Vereine in der Gemeinde Hohenroth leisten mit viel ehrenamtlichem
Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der
Kulturpflege und der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.
Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit (2003) beschlossen,
dass Vereine/Gruppen die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen
von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt
werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im
Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches
vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert
der Gemeinde angesetzt wird und darüber liegende Verbrauchskosten durch die
Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.
Ein Antrag des FSV Hohenroth mit der Bitte um vollständige Übernahme der
Kosten für die Sportplatzbewässerung vom 11.09.2018 liegt der Gemeinde vor.
Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in der Haushaltskonsolidierung.
Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden
Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere
auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der
einzelnen Vereine/Gruppen sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2019 neu geregelt
bzw. geändert werden.
Die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018
werden jedoch letztmalig noch nach der bisherigen Regelung bezuschusst.
So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2018 für die
nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar:
Vereine/Gruppe |
Verbrauch m³ |
Kosten € |
Sockel-betrag als Zuschuss |
übersteigen-der Betrag |
weiterer Zuschuss der
Gemeinde |
Gesamtzu-schuss Gemeinde |
Eigen-anteil |
FSV
Hohenroth |
871
m³ Sportplatzbewässerung |
1.127,89 |
-- |
-- |
-- |
1.127,89 |
0 |
FSV
Hohenroth |
150
m³ Wasser/Kanal |
581,91 |
770,00 |
0,00 |
0,00 |
581,91 |
0 |
DJK
Leutershausen |
keine
Sportpl-bewässerg. ab 2017 243 m³ Wasser/Kanal |
923,33 |
770,00 |
153,33 |
76,67 |
846,67 |
76,67 |
DJK
Windshausen |
108 m³ |
204,16 |
770,00 |
0,00 |
0,00 |
204,16 |
0 |
Rad-
und Heimatverein Höhenlust |
70 m³ |
330,95 |
105,00 |
225,95 |
112,98 |
217,98 |
112,97 |
Musikverein/ |
1 m³ Kirchenchor 24 m³ Musikverein |
189,79 |
105,00 |
84,79 |
42,40 |
147,40 |
42,4 |
Kuratie
Leutershausen |
83 m³ |
371,73 |
105,00 |
266,73 |
133,37 |
238,37 |
133,37 |
Dorfgemeinschafts-haus
Querbachshof |
8 m³ |
136,46 |
105,00 |
31,46 |
15,73 |
120,73 |
15,73 |
GESAMTSUMME
d. ZUSCHÜSSE: |
|
3.866,22 |
2.730,00 |
762,26 |
381,15 |
3.485,11 |
381,14 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die aufgeführten anteiligen Erstattungen an
die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren
für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 letztmalig nach der bisherigen
Regelung auszuzahlen.
Dem Antrag des FSV Hohenroth vom 11.09.2018 auf vollständige Übernahme
der Gebühren für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 1.127,89 Euro wird
stattgegeben.
Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter
Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen
Vereine/Gruppen sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2019 neu geregelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Gemeinderat Karl-Heinz Straub ist 1. Vorstand des FSV Hohenroth. Er nahm
daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.