Sitzung: 01.04.2019 BHR/004/2019
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
einer Voliere für Hühner auf dem Grundstück Fl. Nr. 334/2, Talweg 22 im
Ortsteil Windshausen vorgelegt.
Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein verfahrensfreies
Nebengebäude, das zur Unterbringung von Hühnern (max. 10 Stück) genutzt wird. Zum Schutz der Hühner vor dem
Hühnerhabicht möchte der Bauherr jetzt im südlichen Bereich des Gebäudes eine
Voliere (5,50 m x 2,60 m x 2,30 m) errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 334/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Standort des Hühnerstalles und der geplanten
Voliere ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Dies
erfordert den Antrag auf isolierte Befreiung.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planskizzen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer Voliere für Hühner auf dem Grundstück Fl. Nr.
334/2, Talweg 22 im Ortsteil Windshausen entsprechend den eingereichten
Planskizzen.
Für den Standort des Nebengebäudes mit Voliere außerhalb der Baugrenzen
wird die Zustimmung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |