Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Voliere für Hühner auf dem Grundstück Fl. Nr. 334/2, Talweg 22 im Ortsteil Windshausen vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein verfahrensfreies Nebengebäude, das zur Unterbringung von Hühnern (max. 10 Stück)  genutzt wird. Zum Schutz der Hühner vor dem Hühnerhabicht möchte der Bauherr jetzt im südlichen Bereich des Gebäudes eine Voliere (5,50 m x 2,60 m x 2,30 m) errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 334/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Standort des Hühnerstalles und der geplanten Voliere ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Dies erfordert den Antrag auf isolierte Befreiung.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planskizzen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Voliere für Hühner auf dem Grundstück Fl. Nr. 334/2, Talweg 22 im Ortsteil Windshausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Für den Standort des Nebengebäudes mit Voliere außerhalb der Baugrenzen wird die Zustimmung erteilt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6