Die Gemeinde Hohenroth wurde mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 19.03.2019 über die geplante Ausweitung des bisher ausschließlich für Vorschulkinder gewährten Elternbeitragszuschusses auf den gesamten Regelbereich informiert. Der Zuschuss soll ab 01.04.2019 gewährt werden und zunächst 100 € pro Kind und Monat betragen. Er wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt sein und gilt ab dem 1. September eines Kalenderjahres, in dem ein Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung des Kindes gezahlt.

 

Durch diese neue Regelung strebt der Gesetzgeber eine deutliche finanzielle Entlastung der Familien an. Außerdem möchte man hierdurch die bereits hohe Betreuungsquote der Kindergärten nachhaltig und dauerhaft sichern. Bei der Umsetzung der Gesetzesänderung wird ausdrücklich Wert auf einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand gelegt. Die Gemeinde Hohenroth hat als Träger von zwei Kindertageseinrichtungen tatsächlich jedoch einige Anpassungen vorzunehmen.

 

Praktisch wurde die neue Regelung bereits bei der Gebührenabrechnung für den Monat April 2019 umgesetzt. Aktuell profitieren 78 Kinder im Haus für Kinder Hohenroth und 31 Kinder in Windshausen von dem Elternbeitragszuschuss. In Summe ergeben sich demnach für die Gemeinde Mindereinnahmen i. H. von derzeit 10.900 € pro Monat. Diese sollen künftig parallel mit den Abschlagszahlungen der Betriebskostenförderung nach BayKiBiG vierteljährlich vom Freistaat an die Gemeinde zurückerstattet werden.

 

Darüber hinaus haben weitere 12 Kinder in Hohenroth und 4 Kinder in Windshausen Anspruch auf Bezuschussung. Diese fallen jedoch unter die „Geschwisterkindregelung“ und sind daher ohnehin beitragsfrei. Der Elternbeitragszuschuss für diese Kinder, in Summe 1.600 € monatlich, wird zusätzlich an die Gemeinde Hohenroth ausgezahlt und verbleibt dort.

 

Um eine rechtliche Kompatibilität mit den neuen gesetzlichen Regelungen zu schaffen, bedarf es außerdem von Seiten der Gemeinde einer formalen Änderung der Gebührensatzung. Die Änderung soll gleichzeitig mit der Gesetzesänderung rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft treten. Die Rückwirkung ist rechtmäßig, da die Gebührenschuldner, falls betroffen, durch die Änderung begünstigt und nicht belastet werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth (Kindertageseinrichtungengebührensatzung – KitaGebS):

 

§ 1

 

§ 9 wird wie folgt neu gefasst:

 

Einem Kind wird ab dem 01.09. eines Kalenderjahres, in dem es das dritte Lebensjahr vollendet bis zur Einschulung die Gebühr nach § 6 Abs. 1 bzw. 2 um einen monatlichen Betrag, der dem Beitragszuschuss, welcher der Gemeinde Hohenroth durch den Freistaat Bayern gewährt wird, reduziert. Ein sich eventuell errechnendes Plus wird nicht an den Gebührenschuldner ausgezahlt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16