Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausneubau mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696 am Ortseingang von Querbachshof vorgelegt.

 

Der Bauherr möchte ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einem Pultdach in einer Größe von 18,75 m Länge und 9,50 m Breite errichten. Das Carport soll ein begrüntes Flachdach erhalten.

 

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll zunächst die Zulässigkeit der Bebauung geklärt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1696 liegt am Ortseingang von Querbachshof. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Es ist zunächst zu prüfen, ob eine Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1696 zulässig ist und die Erschließung gesichert ist.

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Das Grundstück Fl. Nr. 1696 liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu  beurteilen.

 

Sonstige Bauvorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben z.B. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

 

Inwieweit Öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch  die Fachbehörden der Bauaufsichtsbehörde (z.B. Naturschutz, Immissionsschutz, Fachkundige Stelle Wasserrecht u.s.) geprüft.

 

Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Fl. Nr. 1596)  eine Wohnbebauung besteht; mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden, die jedoch nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Auch am südlichen Ortseingang (Anwesen Karl Katzenberger) besteht eine Wohnbebauung, auch mit landwirtschaftlichen Gebäuden, die ebenfalls nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die Zufahrt zum Grundstück gegeben ist.  Es besteht auch die Möglichkeit des Anschlusses an Wasser und Kanal, der in etwa auf mittlerer Höhe des Grundstückes liegt. Hier ist noch eine Abstimmung mit dem Abwasserverband Saale-lauer erforderlich. Grundsätzlich ist die Erschließung gesichert.

 

Das Grundstück liegt am Ortseingang von Querbachshof und prägt mit seiner Bebauung das Ortsbild von Querbachshof.

 

Zur  städtebaulichen Beurteilung des geplanten Bauvorhabens wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine Beratung von Architekt Franz-Josef Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft in seiner Funktion als Städtebauplaner und Innenentwickler in Anspruch zu nehmen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes Fl. Nr. 1696 in Querbachshof mit einem Wohnhaus mit Carport unter dem Vorbehalt, dass im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Städtebauplaner und Innenentwickler der Verwaltungsgemeinschaft, Herrn Franz-Josef Schmitt, stattfindet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7