Sitzung: 06.05.2019 BHR/005/2019
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausneubau mit
Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696 am Ortseingang von Querbachshof
vorgelegt.
Der Bauherr möchte ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einem Pultdach in
einer Größe von 18,75 m Länge und 9,50 m Breite errichten. Das Carport soll ein
begrüntes Flachdach erhalten.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll zunächst die Zulässigkeit der
Bebauung geklärt werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 1696 liegt am Ortseingang von Querbachshof. Im
Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen.
Es ist zunächst zu prüfen, ob eine Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr.
1696 zulässig ist und die Erschließung gesichert ist.
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Das Grundstück Fl. Nr. 1696 liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist als
sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Sonstige Bauvorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn
das Vorhaben z.B. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht,
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche
Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts-
und Landschaftsbild verunstaltet.
Inwieweit Öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im
Baugenehmigungsverfahren durch die Fachbehörden
der Bauaufsichtsbehörde (z.B. Naturschutz, Immissionsschutz, Fachkundige Stelle
Wasserrecht u.s.) geprüft.
Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass auf der gegenüberliegenden
Straßenseite (Fl. Nr. 1596) eine
Wohnbebauung besteht; mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden, die jedoch nicht
mehr landwirtschaftlich genutzt werden.
Auch am südlichen Ortseingang (Anwesen Karl Katzenberger) besteht eine
Wohnbebauung, auch mit landwirtschaftlichen Gebäuden, die ebenfalls nicht mehr
landwirtschaftlich genutzt werden.
Bezüglich der Erschließung ist festzustellen, dass die Zufahrt zum
Grundstück gegeben ist. Es besteht auch
die Möglichkeit des Anschlusses an Wasser und Kanal, der in etwa auf mittlerer
Höhe des Grundstückes liegt. Hier ist noch eine Abstimmung mit dem
Abwasserverband Saale-lauer erforderlich. Grundsätzlich ist die Erschließung
gesichert.
Das Grundstück liegt am Ortseingang von Querbachshof und prägt mit
seiner Bebauung das Ortsbild von Querbachshof.
Zur städtebaulichen Beurteilung
des geplanten Bauvorhabens wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine
Beratung von Architekt Franz-Josef Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft in
seiner Funktion als Städtebauplaner und Innenentwickler in Anspruch zu nehmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid
zur Bebauung des Grundstückes Fl. Nr. 1696 in Querbachshof mit einem Wohnhaus
mit Carport unter dem Vorbehalt, dass im Vorfeld eine Abstimmung mit dem
Städtebauplaner und Innenentwickler der Verwaltungsgemeinschaft, Herrn
Franz-Josef Schmitt, stattfindet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |