Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung  zur Errichtung eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/23, Landwehr 32 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherrn möchten mit einem Abstand zur Straße von 1,50 m bis 2,00 m einen Sichtschutz mit 9 m Länge und 1,60 m bis 1,80 m Höhe errichten. Die Bauausführung ist abwechselnd mit Beton bzw. Holz oder Stahl vorgesehen.

 

Nach Art. 57 Abs. 7 a) der Bayer. Bauordnung sind Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2,00 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1684/23 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Landwehr II“.

 

Da der Standort des Sichtschutzes außerhalb der festgesetzten Baugrenze liegt, ist der Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich und der Bauherr beantragt hierfür  eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/23, Landwehr 32 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

Für den Standort des Sichtschutzes außerhalb der Baugrenze wird die Zustimmung erteilt. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7