Sitzung: 06.05.2019 BHR/005/2019
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines
Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/23, Landwehr 32 in Hohenroth
vorgelegt.
Die Bauherrn möchten mit einem Abstand zur Straße
von 1,50 m bis 2,00 m einen Sichtschutz mit 9 m Länge und 1,60 m bis 1,80 m
Höhe errichten. Die Bauausführung ist abwechselnd mit Beton bzw. Holz oder
Stahl vorgesehen.
Nach Art. 57 Abs. 7 a) der Bayer. Bauordnung sind Sichtschutzzäune
und Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2,00 m, außer im Außenbereich,
verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl. Nr. 1684/23 liegt jedoch im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Landwehr II“.
Da der Standort des Sichtschutzes außerhalb der
festgesetzten Baugrenze liegt, ist der Antrag auf isolierte Befreiung
erforderlich und der Bauherr beantragt hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl. Nr.
1684/23, Landwehr 32 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Für den Standort des Sichtschutzes außerhalb der Baugrenze wird die
Zustimmung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |