Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung  zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1728/8, an der Steig 23 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherrn möchten zum Feldweg Fl.,Nr. 1731/1 und zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 1729/4 einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 1,80 m errichten.

 

Nach Art. 57 Abs. 7 a) der Bayer. Bauordnung sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1728/8 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Veitsberg II“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Zäune zwischen den Grundstücken bis zu einer max. Höhe von 1,50 m zulässig.

 

Für die Überschreitung der Zaunhöhe beantragt der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung (Maschendrahtzaun) mit einer Höhe von 1,80 m auf dem Grundstück Fl. Nr. 1728/8, An der Steig 23 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7