Sitzung: 06.05.2019 BHR/005/2019
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer
Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1728/8, an der Steig 23 in Hohenroth
vorgelegt.
Die Bauherrn möchten zum Feldweg Fl.,Nr. 1731/1 und
zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 1729/4 einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von
1,80 m errichten.
Nach Art. 57 Abs. 7 a) der Bayer. Bauordnung sind
Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m, außer im Außenbereich,
verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl. Nr. 1728/8 liegt jedoch im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Veitsberg II“. Nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Zäune zwischen den Grundstücken bis zu
einer max. Höhe von 1,50 m zulässig.
Für die Überschreitung der Zaunhöhe beantragt der
Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch
Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung (Maschendrahtzaun) mit einer Höhe
von 1,80 m auf dem Grundstück Fl. Nr. 1728/8, An der Steig 23 in Hohenroth
entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |