Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausumbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1597 in Querbachshof 10 vorgelegt.

 

Am bestehenden Wohnhaus wurden bereits verschiedene bauliche Änderungen vorgenommen.

 

Auf der Süd-Ostseite des Gebäudes wurde ein Windfang und im Dachgeschoß eine Schleppgaube errichtet.  Auf der Südwestseite ist ein Balkon angebaut.

 

Im  Erdgeschoß wurde auf der Südseite zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 1597/1 ein Edelstahlschornstein angebaut.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1597 liegt am Ortsrand von Querbachshof; außerdem auch im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Weiler  Querbachshof aus dem Jahr 1992. 

 

Das Vorhaben ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Umbaumaßnahmen sind städtebaulich vertretbar.

 

Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 1597/1 haben die Pläne nicht unterschrieben.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausumbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1597 in Querbachshof 10 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7