Sitzung: 06.05.2019 BHR/005/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausumbau auf dem Grundstück
Fl. Nr. 1597 in Querbachshof 10 vorgelegt.
Am bestehenden Wohnhaus wurden bereits verschiedene bauliche Änderungen
vorgenommen.
Auf der Süd-Ostseite des Gebäudes wurde ein Windfang und im Dachgeschoß
eine Schleppgaube errichtet. Auf der
Südwestseite ist ein Balkon angebaut.
Im Erdgeschoß wurde auf der
Südseite zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 1597/1 ein Edelstahlschornstein
angebaut.
Das Grundstück Fl. Nr. 1597 liegt am Ortsrand von Querbachshof; außerdem
auch im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Weiler Querbachshof aus dem Jahr 1992.
Das Vorhaben ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu
beurteilen. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Umbaumaßnahmen sind
städtebaulich vertretbar.
Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 1597/1 haben die Pläne nicht
unterschrieben.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausumbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1597 in Querbachshof 10 entsprechend
den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |