Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/3, Bergstr. 33c in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 200/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geisberg II“.

 

Das geplante Bauvorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden. 

 

Der Bauausschuss wurde hiervon in Kenntnis gesetzt.