Sitzung: 06.05.2019 BHR/005/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/3,
Bergstr. 33c in Leutershausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 200/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Geisberg II“.
Das geplante Bauvorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der
Genehmigung freigestellt werden.
Der Bauausschuss wurde hiervon in Kenntnis gesetzt.