Mit Schreiben vom 31.01.2019 hat die Gemeinde Hohenroth bei der Unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt) die Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn. 1760 – 1762, Gemarkung Hohenroth (ca. 2.700 m²) aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Rhön“ beantragt. Die Grundstücke sollen im Rahmen der Ortsabrundung der Bebauung zugeführt werden.

 

Mit Nachricht vom 29.04.2019 übersendet die Untere Naturschutzbehörde die Stellungnahme des Fachreferenten für Naturschutz, Herr Weisenburger zum o.g. Antrag (vgl. Anlage) mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme bis zum 07.05.2019. Die Angelegenheit soll vom Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 15.05.2019 beraten werden

 

Von Seiten der Naturschutzbehörde besteht grundsätzlich Einvernehmen mit der Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn. 1760 und 1761, Gemarkung Hohenroth. Nicht zugestimmt wurde aus naturfachlicher Sicht die Herausnahme der Fl.Nr. 1762, Gemarkung Hohenroth.

 

Die von der Gemeinde Hohenroth vorgeschlagenen Ersatzflächen in der Gemarkung Leutershausen wurden als gut geeignet bewertet.


Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt der naturschutzfachlichen Bewertung zum Antrag auf Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn 1760 und 1761, Gemarkung Hohenroth aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Rhön“ zu.

 

Auf die Herausnahme des Grundstücks Fl.Nr. 1762, Gemarkung Hohenroth wird jedoch nicht verzichtet. Entgegen der Stellungnahme des Fachreferenten für Naturschutz erachtet der Bauausschuss es sinnvoller die Fl.Nr. 1762 als Ortsabrundung aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Somit soll weiterhin versucht werden, Fl.Nr. 1762 aus dem Landschaftsschutzgebiet zu nehmen. Im Gegenzug könnten Kompensationsmaßnahmen erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7