Sitzung: 06.05.2019 BHR/005/2019
Mit Schreiben vom 31.01.2019 hat die Gemeinde Hohenroth bei der Unteren
Naturschutzbehörde (Umweltamt) die Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn. 1760 –
1762, Gemarkung Hohenroth (ca. 2.700 m²) aus dem Landschaftsschutzgebiet
„Bayer. Rhön“ beantragt. Die Grundstücke sollen im Rahmen der Ortsabrundung der
Bebauung zugeführt werden.
Mit Nachricht vom 29.04.2019 übersendet die Untere Naturschutzbehörde
die Stellungnahme des Fachreferenten für Naturschutz, Herr Weisenburger zum
o.g. Antrag (vgl. Anlage) mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme bis zum
07.05.2019. Die Angelegenheit soll vom Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am
15.05.2019 beraten werden
Von Seiten der Naturschutzbehörde besteht grundsätzlich Einvernehmen mit
der Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn. 1760 und 1761, Gemarkung Hohenroth.
Nicht zugestimmt wurde aus naturfachlicher Sicht die Herausnahme der Fl.Nr.
1762, Gemarkung Hohenroth.
Die von der Gemeinde Hohenroth vorgeschlagenen Ersatzflächen in der
Gemarkung Leutershausen wurden als gut geeignet bewertet.
Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt der naturschutzfachlichen
Bewertung zum Antrag auf Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn 1760 und 1761,
Gemarkung Hohenroth aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Rhön“ zu.
Auf die Herausnahme des Grundstücks Fl.Nr. 1762, Gemarkung Hohenroth
wird jedoch nicht verzichtet. Entgegen der Stellungnahme des Fachreferenten für
Naturschutz erachtet der Bauausschuss es sinnvoller die Fl.Nr. 1762 als
Ortsabrundung aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Somit soll
weiterhin versucht werden, Fl.Nr. 1762 aus dem Landschaftsschutzgebiet zu
nehmen. Im Gegenzug könnten Kompensationsmaßnahmen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |