Die Gemeinde Hohenroth entscheidet gemäß Art. 7 BayKiBiG, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in welchen Einrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) anerkennt. Sie bestimmt die notwendige Anzahl der Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs.

 

Die Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule Hohenroth hat eine Schülerzahlenprognose auf Basis der derzeitigen Schüler- und der Geburtenzahlen der vergangenen Jahre erstellt. Aus dieser geht hervor, dass auf die kommenden sechs Schuljahre betrachtet maximal ca. 160 Grundschüler die Schule besuchen werden. Diese Zahl dient als Referenzwert bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfs für eine Horteinrichtung.

 

Zuletzt wurde im Jahr 2016 eine Bedarfsabfrage bei den Eltern durchgeführt. Diese ergab, dass für ungefähr 45 % aller Befragten eine Hortbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen würde. Der Prozentsatz entspricht der aktuellen Auslastung des Schülerhortes in Salz.

 

Planungen der Bundesregierung sehen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor. Die Umsetzung des Anspruchs soll ab dem Jahr 2025 gelten. Prognosen zufolge könnte hierdurch die Inanspruchnahme des Hortangebotes auf bis zu 80 % für Grundschüler ansteigen. Nachdem der Ersatzneubau und die Sanierung der Edmund-Grom-Schule noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte bei der Bedarfsfeststellung und -anerkennung von den künftig zu erwartenden rechtlichen Anforderungen ausgegangen werden. Um den örtlichen Verhältnissen gerecht zu werden, empfiehlt die Verwaltung einen Faktor von 70 % der zu erwartenden Grundschüler zugrunde zu legen.

 

Mit Blick auf die weitgehend konstante Geburtenentwicklung der letzten Jahre und dem Verhältnis von Zu- und Wegzügen in der Gemeinde, welches sich in etwa die Waage hält, ist aus heutiger Sicht von keiner außerordentlichen Veränderung der Kinderzahlen im Grundschulalter auszugehen. Diese Entwicklung wird durch Prognosen des Landesamtes für Statistik unterstrichen.

 

Es wird daher vorgeschlagen 110 Hortplätze (70 % von 160 Grundschulkindern) als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde die Planungen zur baulichen Umsetzung weiter betreiben. Die ersten Überlegungen hierzu wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.03.2019 vorgestellt.


Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat

 

110 Hortplätze

 

als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die dafür notwendigen Einrichtungsplätze sind durch die Einrichtung eines Schülerhorts in der Gemeinde Hohenroth zu schaffen.

 

Die zeitliche Umsetzung ist im Zusammenhang mit der Realisierung der Baumaßnahmen zum Ersatzneubau der Schule (BA I), der Generalsanierung der Schulsporthalle (BA II) und der nach heutiger Einschätzung geplanten Generalsanierung des Gebäude(-rest)bestandes der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule zu sehen. Eine Inbetriebnahme ist frühestens ab dem Jahr 2023 denkbar.

 

Die aktuelle Form der Mittagsbetreuung, die in Kooperation mit der gfi Schweinfurt an der Schule für die Grundschulkinder angeboten wird, wird bis dahin fortgeführt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17