Sitzung: 13.05.2019 GHR/005/2019
Die Gemeinde Hohenroth entscheidet gemäß Art. 7 BayKiBiG, welchen
örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und
ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in welchen
Einrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) anerkennt. Sie bestimmt die
notwendige Anzahl der Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs.
Die Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule Hohenroth hat eine
Schülerzahlenprognose auf Basis der derzeitigen Schüler- und der Geburtenzahlen
der vergangenen Jahre erstellt. Aus dieser geht hervor, dass auf die kommenden
sechs Schuljahre betrachtet maximal ca. 160 Grundschüler die Schule besuchen
werden. Diese Zahl dient als Referenzwert bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfs
für eine Horteinrichtung.
Zuletzt wurde im Jahr 2016 eine Bedarfsabfrage bei den Eltern durchgeführt.
Diese ergab, dass für ungefähr 45 % aller Befragten eine Hortbetreuung für
ihre Kinder in Anspruch genommen würde. Der Prozentsatz entspricht der
aktuellen Auslastung des Schülerhortes in Salz.
Planungen der Bundesregierung sehen einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor. Die Umsetzung des Anspruchs soll ab
dem Jahr 2025 gelten. Prognosen zufolge könnte hierdurch die Inanspruchnahme
des Hortangebotes auf bis zu 80 % für Grundschüler ansteigen. Nachdem der
Ersatzneubau und die Sanierung der Edmund-Grom-Schule noch einige Zeit in
Anspruch nehmen wird, sollte bei der Bedarfsfeststellung und -anerkennung von
den künftig zu erwartenden rechtlichen Anforderungen ausgegangen werden. Um den
örtlichen Verhältnissen gerecht zu werden, empfiehlt die Verwaltung einen
Faktor von 70 % der zu erwartenden Grundschüler zugrunde zu legen.
Mit Blick auf die weitgehend konstante Geburtenentwicklung der letzten
Jahre und dem Verhältnis von Zu- und Wegzügen in der Gemeinde, welches sich in
etwa die Waage hält, ist aus heutiger Sicht von keiner außerordentlichen Veränderung
der Kinderzahlen im Grundschulalter auszugehen. Diese Entwicklung wird durch
Prognosen des Landesamtes für Statistik unterstrichen.
Es wird daher vorgeschlagen 110 Hortplätze (70 % von 160 Grundschulkindern)
als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde die
Planungen zur baulichen Umsetzung weiter betreiben. Die ersten Überlegungen
hierzu wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.03.2019 vorgestellt.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat
110
Hortplätze
als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die dafür notwendigen
Einrichtungsplätze sind durch die Einrichtung eines Schülerhorts in der
Gemeinde Hohenroth zu schaffen.
Die zeitliche Umsetzung ist im Zusammenhang mit der Realisierung der
Baumaßnahmen zum Ersatzneubau der Schule (BA I), der Generalsanierung der
Schulsporthalle (BA II) und der nach heutiger Einschätzung geplanten
Generalsanierung des Gebäude(-rest)bestandes der Edmund-Grom-Grund- und
Mittelschule zu sehen. Eine Inbetriebnahme ist frühestens ab dem Jahr 2023
denkbar.
Die aktuelle Form der Mittagsbetreuung, die in Kooperation mit der gfi
Schweinfurt an der Schule für die Grundschulkinder angeboten wird, wird bis
dahin fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |