Die Funknetzplanung der Vodafone GmbH hat den dringenden Bedarf für die Gemeinde Hohenroth ermittelt, um die Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Qualität und Kapazität des Vodafone-Mobilfunknetzes entsprechend der Kundenanforderungen im Gemeindegebiet zu verbessen. Aus diesem Grund plant die Vodafone GmbH einen Mobilfunkmast auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 205, Gemarkung Leutershausen zu errichten. Der Standort wurde im Vorfeld mit der Gemeinde abgestimmt.

 

Gemäß § 7a der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26.BlmSchV) wird die Gemeinde Hohenroth hiermit angehört und um Stellungnahme gebeten.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als privilegiertes Vorhaben zu behandeln. Die geplante Höhe des Sendemastes beträgt nach den Auswertungen der Funkplanung ca. 50 Meter und unterliegt deshalb der Baugenehmigungspflicht.

 

Die Nutzung des Grundstückes würde im Rahmen eines noch abzuschließenden Nutzungsvertrags geregelt. Zusätzlich ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für das Grundstück Fl.Nr. 205, Gemarkung Leutershausen im Grundbuch einzutragen.

 

Der 3. Bürgermeister Christof Herbert trug Bedenken zu dem Standort des Funkmastes vor, da die Lage doch sehr nah (< 200m) an der Wohnbebauung von Leutershausen liegt. Er schlug daraufhin einen Standort in der Nähe Kalter Rasen vor. Dieser Bereich wird aber nicht von der Vodafone GmbH zur Aufstellung eines Funkmastes favorisiert.

Der Gemeinderat diskutierte ausführlich über die Lage und kam letztendlich zu dem Entschluss, dass ein anderer Standort zur Errichtung des Funkmastes gefunden werden soll.


Beschluss:

 

Der 1. Bürgermeister wird gemeinsam mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt beauftragt mit der Firma Vodafone GmbH einen anderen Standort mit entsprechenden Abstand und guter Anbindung an das Funknetz zu den Ortsteilen zu finden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17