Sitzung: 17.06.2019 BHR/006/2019
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 507 in der
Neulandstraße 16 in Hohenroth vorgelegt.
Es ist ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einem flachgeneigtem
Satteldach, Dachneigung 22° und roter Ziegeleindeckung geplant. Die Firsthöhe
beträgt 7,87 m. Die Garage soll als Grenzgarage zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 508 mit einem Flachdach errichtet werden.
Die Erschließung ist über die Neulandstraße gesichert.
Das Grundstück
liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; es liegt im Innerortsbereich
von Hohenroth und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das heißt, das Vorhaben
muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche die bebaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Das Nachbargrundstück Fl.
Nr. 510 ist eingeschossig mit einem Satteldach und ca. 40° Dachneigung. Das
Nachbargrundstück Fl. Nr. 506 hat ein versetztes Satteldach mit einer
Dachneigung mit 30° bzw. 38°; die Garage hat ein Flachdach. Die Firsthöhe
beträgt 8,42 m.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Anfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 507 in der Neulandstraße 16 in Hohenroth
in der beantragten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |