Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 507 in der Neulandstraße 16 in Hohenroth vorgelegt.

 

Es ist ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einem flachgeneigtem Satteldach, Dachneigung 22° und roter Ziegeleindeckung geplant. Die Firsthöhe beträgt 7,87 m. Die Garage soll als Grenzgarage zum Nachbargrundstück  Fl. Nr. 508 mit einem Flachdach errichtet werden.

Die Erschließung ist über die Neulandstraße gesichert.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; es liegt im Innerortsbereich von Hohenroth und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die bebaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Das Nachbargrundstück Fl. Nr. 510 ist eingeschossig mit einem Satteldach und ca. 40° Dachneigung. Das Nachbargrundstück Fl. Nr. 506 hat ein versetztes Satteldach mit einer Dachneigung mit 30° bzw. 38°; die Garage hat ein Flachdach. Die Firsthöhe beträgt 8,42 m.  

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Anfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 507 in der Neulandstraße 16 in Hohenroth in der beantragten Form.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7