Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/6, Landwehr 2  in Hohenroth vorgelegt.

 

Bei dem Gartengerätehaus handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Landwehr“. Das Gartenhaus widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die bestehende Grenzgarage hat eine Länge von 8,00 m. Das Gartenhaus hat eine Länge von 3,70 m und soll auf der Grenze zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 1684/13 aufgestellt werden. Die zulässige Wandlänge von max. 9,00 m an der Grundstücksgrenze wird somit überschritten.

Dadurch ist  ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich.

Über den Antrag entscheidet das Landratsamt.

 

Den Unterlagen liegt auch eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn von Fl. Nr. 1684/13 bei.

 

Der Bauausschuss wurde hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

 

 

 


Beschluss: