Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 169, Brunnengasse 4 in Windshausen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt zwei nebeneinander liegende Gebäude zu errichten. Das südlich geplante Wohnhaus (A) soll zweigeschossig, nicht unterkellert, mit einem erhöhten Kniestock von 1,66 m und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 25° und anthrazitfarbenen Betondachsteinen gebaut werden. Das Wohnhaus (B) soll im Anschluss an Wohnhaus A eingeschossig mit Flachdach errichtet werden. 

 

Pro Wohneinheit sind jeweils 2 Stellplätze ausgewiesen. 

 

Das Grundstück Fl. Nr. 169 liegt im Innerortsbereich von Windshausen und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Nach Mitteilung des Bauherrn sind die Nachbarn durch die Verwaltung schriftlich zu beteiligen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter dem Vorbehalt der Zustimmung vom Landratsamt Rhön-Grabfeld, zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 169, Brunnengasse 4 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7