Sitzung: 26.06.2019 GHR/006/2019
Bürgermeister Straub informierte über den Härteausgleich für
Straßenausbaubeiträge. Für den Härteausgleich muss ein Antrag gestellt werden. Die
Beantragung kann nur für Maßnahmen, die zwischen 01.01.2014 und 31.12.2017
stattgefunden haben, erfolgen. Dies würde auf die Maßnahme Weinbergstraße in
Windshausen zutreffen. Die Gemeinde wird die betroffenen Bürger informieren.