Sitzung: 15.07.2019 BHR/007/2019
Das Grundstück Fl.
Nr. 200/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geisberg
II“. Im Bebauungsplan ist ein
Grünstreifen von 4 m und eine Baugrenze von 3 m auf dem Grundstück eingetragen.
Der Abstellraum an der nördlichen
Grundstücksgrenze liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen. Der Grünstreifen wird von der Bebauung freigehalten.
Dies erfordert eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das wiederrum hat zu Folge, dass das
Freistellungsverfahren nicht anwendbar ist.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wurde davon ausgegangen, dass der
Grünsteifen außerhalb der Grundstücksgrenze liegt. Nach Aufklärung durch die
Verwaltung, soll das Baugenehmigungsverfahren mit der notwendigen Befreiung
durch geführt werden.
Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten, ob der Befreiung zugestimmt wird.
Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis mit dem Vorhaben in der
beantragten Form, somit wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/5, Bergstr. 33e im
OT Leutershausen, Gemeinde Hohenroth
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geisberg II“ für den Standort des Abstellraumes außerhalb
der festgesetzten Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |