Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/5, Bergstr. 33e in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 200/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geisberg II“. Im Bebauungsplan ist ein Grünstreifen von 4 m und eine Baugrenze von 3 m auf dem Grundstück eingetragen.

Der Abstellraum an der nördlichen Grundstücksgrenze liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Der Grünstreifen wird von der Bebauung freigehalten.

 

Dies erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das wiederrum hat zu Folge, dass das Freistellungsverfahren nicht anwendbar ist.

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wurde davon ausgegangen, dass der Grünsteifen außerhalb der Grundstücksgrenze liegt. Nach Aufklärung durch die Verwaltung, soll das Baugenehmigungsverfahren mit der notwendigen Befreiung durch geführt werden.

Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten, ob der Befreiung zugestimmt wird.

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form, somit wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/5, Bergstr. 33e im OT  Leutershausen, Gemeinde Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geisberg II“  für den Standort des Abstellraumes außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7