Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1720/4, Veitsberg 9 in Hohenroth, zum Beratungsraum für ein Reisebüro vorgelegt.

 

In dem bestehenden Einfamilienwohnhaus soll die Nutzung für den  im Jahr 1988 von den Vorbesitzern angebauten Wintergarten in einen Beratungsraum für ein Reisebüro geändert werden. Die Eigentümerin ist seit 2014 Leiterin eines Reisebüros in Schweinfurt und möchte den Wintergarten für gelegentliche Beratungen von Kunden aus der Gemeinde Hohenroth nutzen. Bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Weitere Personen werden nicht beschäftigt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1720/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan „Veitsberg“ in Hohenroth. Als Art der baulichen Nutzung ist für die Fläche allgemeines Wohngebiet festgelegt. In allgemeinen Wohngebieten können nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.

 

Für Büro-, Verwaltungsräume sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung je 30 qm Nutzfläche 1 Stellplatz nachzuweisen. Bei 16 qm Nutzfläche sind demzufolge 1 zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Dieser soll durch Umwandlung der Gartenfläche süd-westlich der Einfahrt der Garage entstehen.

 

Für das Einfamilienwohnhaus sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese sind in den Garagenplätzen nachgewiesen.

 

Die Nutzungsänderung kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.