Sitzung: 15.07.2019 BHR/007/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden
Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1720/4, Veitsberg 9 in Hohenroth, zum
Beratungsraum für ein Reisebüro vorgelegt.
In dem bestehenden Einfamilienwohnhaus soll die Nutzung für den im Jahr 1988 von den Vorbesitzern angebauten
Wintergarten in einen Beratungsraum für ein Reisebüro geändert werden. Die
Eigentümerin ist seit 2014 Leiterin eines Reisebüros in Schweinfurt und möchte
den Wintergarten für gelegentliche Beratungen von Kunden aus der Gemeinde
Hohenroth nutzen. Bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Weitere
Personen werden nicht beschäftigt.
Das Grundstück Fl. Nr. 1720/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplan „Veitsberg“ in Hohenroth. Als Art der baulichen Nutzung ist für
die Fläche allgemeines Wohngebiet festgelegt. In allgemeinen Wohngebieten
können nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise nicht
störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.
Für Büro-, Verwaltungsräume sind nach der gemeindlichen
Stellplatzsatzung je 30 qm Nutzfläche 1 Stellplatz nachzuweisen. Bei 16 qm
Nutzfläche sind demzufolge 1 zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Dieser soll
durch Umwandlung der Gartenfläche süd-westlich der Einfahrt der Garage
entstehen.
Für das Einfamilienwohnhaus sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese sind
in den Garagenplätzen nachgewiesen.
Die Nutzungsänderung kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der
Genehmigung freigestellt werden.
Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.