Sitzung: 22.07.2019 GHR/007/2019
Nach Abschluss der Baumaßnahme wurde im Bereich Weinbergstraße in
Hohenroth, Gemarkung Windshausen, die Schlussvermessung der Grundstücke
durchgeführt.
Für die betroffenen Grundstücke steht nun die Grenzregelung an. Diese
soll in einem vereinfachten Umlegungsverfahren nach §§ 80 ff. Baugesetzbuch
(BauGB) erfolgen. Die gesetzlich vorgesehene Erörterung mit den
Grundstückseigentümern wurde durchgeführt. Viele Beteiligte hatten bereits
während der Baumaßnahme einer vereinfachten Umlegung zugestimmt.
Als Grundstückspreis wurde mit Beschluss vom 12.04.2016 des
Bauausschusses Hohenroth 20 € pro Quadratmeter (ohne Erschließungskosten)
festgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt für den Bereich „Weinbergstraße“
eine vereinfachte Umlegung nach den §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen. Das Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Weinbergstraße“. Im
Umlegungsgebiet liegen die Grundstücke Fl.Nrn. 174, 176, 177, 179, 182/1, 185, 187,
188, 189, 192, 193, 194, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 203/1, 204, 205, 206,
207, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 217, 247/1, 248, 248/8, 281, 187/1,
196, Gemarkung Windshausen. Als Ausgleich für die Flächenänderung wird eine
Geldleistung von 20 € pro Quadratmeter (ohne Erschließungskosten) festgesetzt.
Die Leistungen werden mit dem Eintreten der Rechtskraft dieses Beschlusses
fällig.
Eine Neuordnung von Dienstbarkeiten, Pfandrechten und Baulasten ist
nicht erforderlich. Allen Beteiligten wird der jeweils maßgebliche
Beschlussbuchauszug zusammen mit dem Auszug aus dem Verzeichnis zur
vereinfachten Umlegung zugestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |