Sitzung: 12.08.2019 GHR/013/2019
Aufgrund der Einwohnerzahl (44.000) in
46 Orten und der im ILEK erhobenen 2.252 Innenentwicklungspotentiale soll das
Thema der Innenentwicklung verstärkt in den Fokus rücken. Ein erster Umsetzungsschritt
soll die Einführung von Beratungsgutscheinen sein. Hiermit soll die
Erstberatung durch einen Architekten aus einem Pool ermöglicht werden, in der
Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen gegeben werden. Die
Beratungsleistungen werden bis zu 60% von der Regierung von Unterfranken
gefördert. Die restlichen Kosten trägt die jeweilige Kommune. In der
Lenkungsgruppensitzung der NES-Allianz vom 19.06.2019 fand der Vorschlag
bereits Zustimmung.
Der Förderantrag ist von der
Leitkommune für alle Kommunen der NES-Allianz zu stellen. Der Antrag ist bei der
Regierung von Unterfranken für einen Zeitraum von drei Jahren zu stellen, wobei
eine jährliche Evaluierung durchzuführen ist. Künftiger Ansprechpartner könnte
der Allianzmanager sein, die Beratungsgutscheine sollen von den jeweiligen
Bürgermeistern ausgestellt werden.
1. Bedingungen für Inanspruchnahme der
Leistung
Die Beratungsleistungen können nur
außerhalb der vorhandenen Sanierungsgebiete in Anspruch genommen werden,
solange folgende Bedingungen erfüllt sind:
-
Baulücken müssen entweder im
unbeplanten Innenbereich oder in einem Baugebiet, das vor mindestens 25 Jahren erschlossen wurde
liegen
-
Bei Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen muss das Gebäude leer stehen oder vom Leerstand bedroht
sein und mindestens 40 Jahre alt sein
2. Qualifikation der Architekten
Die Beratungsleistungen umfassen
folgende Fachthemen:
1. Sanierung
bestehender Gebäude
2. Sanierung
ortsbildprägender und denkmalgeschützter Gebäude
3.
Altersgerechter Umbau
4.
Energetische Sanierung
5. Neubau im
Kontext bestehender Siedlungsstrukturen
Die Qualifikation der Mitarbeiter in
den genannten Bereichen ist nachzuweisen. Interdisziplinär arbeitende Büros und
Arbeitsgemeinschaften sind ausdrücklich erwünscht.
3. Leistungsbeschreibung
- Beratung
1.
Vorbereitung, Koordinierung der Gespräche mit dem Eigentümer / Interessent
2. Klärung
der Zielstellung der Baumaßnahme mit dem Eigentümer / Interessent
3.
Bestandsaufnahme und Analyse der baulichen Situation und Bausubstanz
4.
Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung der Baumaßnahme
5. Abstimmung
der Vorschläge mit dem Eigentümer / Interessent
6.
Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten und Zeitrahmen
7. Hinweise
auf Fördermöglichkeiten und deren Anforderungen
8.
Dokumentation von Bestandsaufnahme, Analyse und Ergebnis der Beratung
- Ergebnisdokumentation
Schriftliches Protokoll mit textlichen
Darstellungen, Skizzen, Fotos zu folgenden Inhalten:
1.
Zielstellung der Baumaßnahme
2.
Bestandsaufnahme und Analyse
3. Vorschläge
zur Umsetzung
4.
Maßnahmenplan
5.
Fördermöglichkeiten
4. Vergütung der Leistung
Die Beratungen sind vom Berater hinsichtlich Objekt, Beratungsaufwand (in
Stunden) und Ergebnis zu dokumentieren. Die Beratungsunterlagen sind generell,
auch nach einer Beratung, die nicht zur Umsetzung geführt hat, der Gemeinde zur
Verfügung zu stellen.
Die Leistung ist durch Personen mit
einem Hochschulabschluss eines einschlägigen Fachstudiums (Master, Bachelor,
Dipl. Ing. (FH/Univ.) zu erbringen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt durch
die Abrechnung von Honorarstunden, in die die Nebenkosten (Fahrtkosten, Kopien,
Drucke etc.) sowie Kosten für Zeichen- und Schreibkräfte einzukalkulieren sind.
Der maximal zuwendungsfähige
Beratungsaufwand entspricht nachfolgender Staffelung.
-
Gebäude außerhalb der Altortslagen: 8 Beratungsstunden
-
Gebäude im Altort: 16 Beratungsstunden
-
Gebäude ist ein Einzeldenkmal: 20 Beratungsstunden
-
Baulücken außerhalb der Altortslagen: 4 Beratungsstunden
-
Baulücken im Altort: 8
Beratungsstunden
jeweils einschließlich Fahrtzeit.
Beschluss:
Die Gemeinde
Hohenroth übernimmt federführend die Antragstellung der Beratungsgutscheine für
die Erstberatung durch Architekten (Vorbehaltlich der Zustimmung der anderen
Gremien). Die Beratungsleistung kann nur außerhalb der vorhandenen
Sanierungsgebiete in Anspruch genommen werden. Um diese Leistung in Anspruch zu
nehmen, müssen die definierten Bedingungen erfüllt sein. Die Anzahl der maximal
förderfähigen Beratungsstunden ist je nach Lage und Objekt gestaffelt.
Die Architekten
für den Pool sollen ausgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |