Sitzung: 12.08.2019 BHR/012/2019
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit Carport auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1684/15, Landwehr 49 in Hohenroth vorgelegt.
Bei dem Gartengerätehaus mit Carport handelt es
sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer.
Bauordnung (unter 75 cbm).
Das Gartengerätehaus mit Carport hat eine
Gesamtlänge von 7 m. Die zulässige Wandlänge von max. 9 m an der
Grundstücksgrenze zum Nachbarn Fl. Nr. 1684/16 wird eingehalten.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Landwehr III“. Der Standort des
Gartengerätehauses mit Carport liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit Carport auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1684/15, Landwehr 49 in Hohenroth entsprechend den
eingereichten Planskizzen.
Die Zustimmung für den Standort des Gartengerätehauses mit Carport
außerhalb der Baugrenze wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |