Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/15, Landwehr 49 in Hohenroth vorgelegt.

 

Bei dem Gartengerätehaus mit Carport handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

 

Das Gartengerätehaus mit Carport hat eine Gesamtlänge von 7 m. Die zulässige Wandlänge von max. 9 m an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn Fl. Nr. 1684/16 wird eingehalten.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Landwehr III“. Der Standort des Gartengerätehauses mit Carport liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/15, Landwehr 49 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Die Zustimmung für den Standort des Gartengerätehauses mit Carport außerhalb der Baugrenze wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7