Sitzung: 14.10.2019 GHR/009/2019
Für die Gemeindewahlen am 15.03.2020 sind bis spätestens 16.12.2019, der
Gemeindewahlleiter und dessen Stellvertreter vom Gemeinderat zu berufen.
Die wichtigstens Aufgaben des Gemeindewahlleiters sind:
-
Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen
-
Veröffentlichung diverser
Wahlbekanntmachungen
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Entgegennahme und Prüfung der eingereichten
Wahlvorschläge
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Bildung und Einberufung des
Gemeindewahllausschusses
-
Vorsitz im Gemeindewahlausschuss
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Zulassung oder Zurückweisung der
eingereichten Wahlvorschläge
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Feststellung und Verkündung des vorläufigen
und abschließenden Wahlergebnisses
Diese Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit der
Wahlsachbearbeiterin der VG, Frau Hehn, erfolgen.
Folgende
Personen können für das Amt berufen werden:
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Erster und jeder weitere Bürgermeister
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jedes Gemeinderatsmitglied
-
Bedienstete der Gemeinde
-
NEU: jede wahlberechtigte Person in der Gemeinde
Ausnahme:
Folgende Personen können nicht zum Gemeindewahlleiter
berufen werden:
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Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters und
Gemeinderats
-
Personen, die eine Aufstellungsversammlung
geleitet haben
-
Personen, die Beauftragte des Wahlvorschlags
sind
-
Mitglieder des Wahlvorstandes oder
Briefwahlvorstandes
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt Frau Johanna Saal-Unsleber als
Gemeindewahlleiterin und
Herrn Klaus Sitzmann als stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die
Kommunalwahl am 15.03.2020 zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |