Sitzung: 14.10.2019 GHR/009/2019
Auf Grundlage der Bedarfsanerkennung des Gemeinderates wurde vom
Architekturbüro Alexander Albert die Vorentwurfsplanung für die Erweiterung des
Kindergartens in Windshausen erstellt. Bürgermeister Georg Straub stellte dem
Gemeinderat die aktualisierte Entwurfsplanung vor.
Der Vorentwurf wurde bereits mit der pädagogischen Fachberatung am
Landratsamt Rhön-Grabfeld in dieser Form abgestimmt.
Gemäß jüngster Kostenschätzung würden sich die Gesamtkosten (brutto
inkl. Nebenkosten) für den Aus- und Umbau des „Haus für Kinder unterm
Regenbogen“ im Ortsteil Windshausen auf rund 1,5 Mio. € belaufen.
Die möglichen Fördermittel nach Art. 10 BayFAG (Bayerisches
Finanzausgleichsgesetz) werden derzeit – vorbehaltlich einer
Bestätigung/Anpassung durch die Regierung von Unterfranken – mit rund 670 T€
(143 m² förderfähige Erweiterungsfläche x 4.682 €/m²) kalkuliert.
Dabei wurde aus dem alten (40 Kindergarten- und 12 Krippenplätze mit 373
m²) und dem neuen Summenraumprogramm (50 Kindergarten- und 24 Krippenplätze mit
516 m²) als Differenz die förderfähigen Fläche gebildet.
Dementsprechend wäre aktuell der Bedarf an gemeindlichen Eigenmitteln
mit rund 830 T€ zu beziffern.
Nachdem im gemeindlichen Haushalt bisher lediglich 500 T€ Eigenmittel
vorgesehen waren (der Ansatz war bis dato aber auch noch nicht fundiert
bestimmbar) und daneben andere Maßnahmen einer Teuerung unterliegen (Schule,
Wald-Boden-Klima-Info-Park, Bürgerhaus Hohenroth, etc.), wären im Sinne eines
dauerhaft tragfähigen Gesamthaushaltes ggf. egalisierende Steuerungsmaßnahmen
zu ergreifen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth erteilt seine Zustimmung zum vorgelegten Bauvorentwurf
für die Erweiterung des Kindergartens im Ortsteil Windshausen („Haus für
Kinder unterm Regenbogen“) sowie zur dargestellten Finanzierung und beschließt,
die Maßnahme umsetzen zu wollen.
Das Architekturbüro Albert wird beauftragt die Vorentwurfsplanung zu
konkretisieren (Entwurfsplanung) und die Genehmigungsplanung zu erstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Entwurfsplanung einen
entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen mit der
Genehmigungsplanung ohne
weitere Vorlage unter der Voraussetzung, dass keine grundsätzlichen
Änderungen gegenüber
der vorliegenden Planung vorgenommen werden. Die Genehmigungsplanung
wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |