Auf Grundlage der Bedarfsanerkennung des Gemeinderates wurde vom Architekturbüro Alexander Albert die Vorentwurfsplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Windshausen erstellt. Bürgermeister Georg Straub stellte dem Gemeinderat die aktualisierte Entwurfsplanung vor.

 

Der Vorentwurf wurde bereits mit der pädagogischen Fachberatung am Landratsamt Rhön-Grabfeld in dieser Form abgestimmt.

 

Gemäß jüngster Kostenschätzung würden sich die Gesamtkosten (brutto inkl. Nebenkosten) für den Aus- und Umbau des „Haus für Kinder unterm Regenbogen“ im Ortsteil Windshausen auf rund 1,5 Mio. € belaufen.

 

Die möglichen Fördermittel nach Art. 10 BayFAG (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz) werden derzeit – vorbehaltlich einer Bestätigung/Anpassung durch die Regierung von Unterfranken – mit rund 670 T€ (143 m² förderfähige Erweiterungsfläche x 4.682 €/m²) kalkuliert.

Dabei wurde aus dem alten (40 Kindergarten- und 12 Krippenplätze mit 373 m²) und dem neuen Summenraumprogramm (50 Kindergarten- und 24 Krippenplätze mit 516 m²) als Differenz die förderfähigen Fläche gebildet.

 

Dementsprechend wäre aktuell der Bedarf an gemeindlichen Eigenmitteln mit rund 830 T€ zu beziffern.

Nachdem im gemeindlichen Haushalt bisher lediglich 500 T€ Eigenmittel vorgesehen waren (der Ansatz war bis dato aber auch noch nicht fundiert bestimmbar) und daneben andere Maßnahmen einer Teuerung unterliegen (Schule, Wald-Boden-Klima-Info-Park, Bürgerhaus Hohenroth, etc.), wären im Sinne eines dauerhaft tragfähigen Gesamthaushaltes ggf. egalisierende Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth erteilt seine Zustimmung zum vorgelegten Bauvorentwurf

für die Erweiterung des Kindergartens im Ortsteil Windshausen („Haus für Kinder unterm Regenbogen“) sowie zur dargestellten Finanzierung und beschließt, die Maßnahme umsetzen zu wollen.

 

Das Architekturbüro Albert wird beauftragt die Vorentwurfsplanung zu konkretisieren (Entwurfsplanung) und die Genehmigungsplanung zu erstellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Entwurfsplanung einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.

 

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen mit der Genehmigungsplanung ohne

weitere Vorlage unter der Voraussetzung, dass keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber

der vorliegenden Planung vorgenommen werden. Die Genehmigungsplanung wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16