Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Unterstellhalle für Baumaschinen und fünf Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1248 in der Eckenstraße 29 in der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1248 befindet sich ein gewerbliches Gebäude (Bauunternehmen) und Ablagerungsstellen für Baustoffe. Im westlichen Bereich des Grundstücks soll eine Unterstellhalle für Baumaschinen und fünf Garagen errichtet werden. Die Bauausführung der Unterstellhalle ist in Massivbauweise mit einem flachgeneigten Pultdach geplant. Die Garagen werden mit Flachdach in Beton-Fertigbauweise errichtet.

 

In diesem Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist es als GE-Gebiet ausgewiesen.

 

Das Bauvorhaben ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Während der Planerstellung ist dem Bauherren aufgefallen, dass das Bauvorhaben teilweise auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 1441 auf dem Grünstreifen neben der Eckenstraße liegt. Im Rahmen der Baumaßnahme soll der Bereich neu vermessen und der zu überbauende Bereich an den Bauherren verkauft werden (vgl. Lageplan).

Die Kosten der notwendigen Vermessung sind vom Käufer zu tragen.

Als Verkaufspreis wird analog von vergleichbaren Veräußerungen von anliegenden Teilflächen von Straßen 20,00 €/m² vorgeschlagen. Der vorhandene Strommast auf dem Grundstück Fl. Nr. 1441 ist zu Gunsten des Überlandwerkes Rhön GmbH dinglich zu sichern.

 

Der vorgelegte Entwässerungsplan ist unvollständig. Die endgültige Entwässerungsplanung ist noch mit der Tiefbauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft abzustimmen. Die Möglichkeit zur Entwässerung über den dahinterliegenden Graben wird befürwortet.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob abstandsflächenrechtliche und auch nachbarrechtliche Belange verletzt werden.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Unterstellhalle für Baumaschinen und fünf Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1248 in der Eckenstraße 29 in der Gemeinde Hohenroth gemäß den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Nach Möglichkeit sollte die Entwässerung über den dahinterliegenden Graben durch mehrere Einleitungen in der Dacheindeckung erfolgen. Der Bauantrag wird erst nach Klärung der Entwässerung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Die zur Realisierung benötigte Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 1441, Gemarkung Hohenroth wird für 20,00 €/m² an den Bauherrn verkauft. Die Vermessungskosten sind vom Bauherrn zu tragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7