Sitzung: 11.11.2019 BHR/010/2019
Dem Bauausschuss wird ein
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Unterstellhalle für Baumaschinen
und fünf Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1248 in der Eckenstraße 29 in der
Gemeinde Hohenroth vorgelegt.
Auf dem Grundstück Fl. Nr.
1248 befindet sich ein gewerbliches Gebäude (Bauunternehmen) und Ablagerungsstellen für
Baustoffe. Im westlichen Bereich des Grundstücks soll eine Unterstellhalle für
Baumaschinen und fünf Garagen errichtet werden. Die Bauausführung der
Unterstellhalle ist in Massivbauweise mit einem flachgeneigten Pultdach
geplant. Die Garagen werden mit Flachdach in Beton-Fertigbauweise errichtet.
In diesem Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan
ist es als GE-Gebiet ausgewiesen.
Das Bauvorhaben ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu
beurteilen. Das heißt, das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Während der Planerstellung ist dem Bauherren aufgefallen, dass das
Bauvorhaben teilweise auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 1441 auf dem
Grünstreifen neben der Eckenstraße liegt. Im Rahmen der Baumaßnahme soll der
Bereich neu vermessen und der zu überbauende Bereich an den Bauherren verkauft werden
(vgl. Lageplan).
Die Kosten der notwendigen Vermessung sind vom Käufer zu tragen.
Als Verkaufspreis wird analog von vergleichbaren Veräußerungen von
anliegenden Teilflächen von Straßen 20,00 €/m² vorgeschlagen. Der vorhandene
Strommast auf dem Grundstück Fl. Nr. 1441 ist zu Gunsten des Überlandwerkes
Rhön GmbH dinglich zu sichern.
Der vorgelegte Entwässerungsplan ist unvollständig. Die endgültige
Entwässerungsplanung ist noch mit der Tiefbauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft
abzustimmen. Die Möglichkeit zur Entwässerung über den dahinterliegenden Graben
wird befürwortet.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob
abstandsflächenrechtliche und auch nachbarrechtliche Belange verletzt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein
Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Unterstellhalle
für Baumaschinen und fünf Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1248 in der
Eckenstraße 29 in der Gemeinde Hohenroth gemäß den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Nach Möglichkeit sollte die
Entwässerung über den dahinterliegenden Graben durch mehrere Einleitungen in
der Dacheindeckung erfolgen. Der Bauantrag wird erst nach Klärung der
Entwässerung an das Landratsamt weitergeleitet.
Die zur Realisierung benötigte Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes
Fl.Nr. 1441, Gemarkung Hohenroth wird für 20,00 €/m² an den Bauherrn verkauft.
Die Vermessungskosten sind vom Bauherrn zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |