Sitzung: 18.11.2019 GHR/010/2019
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ wird im beschleunigten
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Im Zeitraum vom 10.12.2018 bis einschließlich 09.01.2019 fand die
öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung statt. Die Anregungen und
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der am Verfahren beteiligten Behörden bzw.
Träger öffentlicher Belange wurden, soweit notwendig, in den Entwurf
eingearbeitet und in der Sitzung am 16.09.2019 behandelt.
In der Zeit vom 24.09.2019 bis einschließlich 23.10.2019 fand die zweite
öffentliche Auslegung des geäderten Entwurfs statt. Alle am Verfahren
beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden von dieser zweiten
öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gleichzeitig um Stellungnahme
gebeten. Diese Stellungnahmen sind nun wiederum zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
Beschluss:
Im Rahmen der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden
für die Grundstücke Fl.Nr. 1 und 110, Gemarkung Leutershausen
Sondierungsschnitte durchgeführt. Im Ergebnis wurden für die Fl.Nr. 1
archäologische Befunde ab einer Tiefe von 75 cm festgestellt. Zur Sicherung der
Belange des Denkmalschutzes wurden deshalb Festsetzungen im Bebauungsplan
aufgenommen:
Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs in nördliche Richtung,
sind wiederum die denkmalrechtlichen Belange zu berücksichtigen.
Gemäß Vorgabe des Landesamts für Denkmalpflege wird in den Festsetzungen
auf dem Bebauungsplan zusätzlich folgender Text mit Lageplan für den
Erweiterungsbereich übernommen:
Für Bodeneingriffe
jeglicher Art, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1
Bayerisches Denkmalschutzgesetz im „orangefarbenen“ Bereich notwendig, die in
einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde
zu beantragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |
Abwasserverband
Saale-Lauer
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Abwasserverbandes zur
Kenntnis.
Die Hinweise, insbesondere die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der
Anlage von großkronigen Laubbäumen (DWA-Merkblatt M162) werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |
Überlandwerk Rhön
GmbH
Beschluss:
Die Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt wurde bereits im Rahmen der
ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angehört. Bereits hier wurde
in der Begründung zur Bebauungsplanänderung auf die Absicht der Gemeinde
Hohenroth, nämlich die Möglichkeit zum Bau einer Tagespflegeeinrichtung zu
schaffen, hingewiesen. Von Seiten des Überlandwerkes wurde im Rahmen der ersten
Auslegung diesbezüglich keine Stellungnahme abgegeben.
Die Gemeinde Hohenroth nimmt die Stellungnahme des Überlandwerk Rhön zur
Kenntnis.
Im Rahmen des Konzessionsvertrags ist für die Sicherung der örtlichen
Energieversorgung die Überlandwerk Rhön GmbH zuständig und somit auch für einen
evtl. notwendigen Netzausbau. Dem Bauträger wurde das Schreiben des Überlandwerk
zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |
Ohne neue weitere
Anregungen und Hinweise sind die Stellungnahmen
- der Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt,
- des Regionalen Planungsverbands
Main-Rhön, Bad Kissingen,
- der höheren Landesplanungsbehörde,
Regierung von Unterfranken,
- des Landratsamts Rhön-Grabfeld,
Technischer Immissionsschutz,
- des Landratsamts Rhön-Grabfeld,
Wasserrechtsverwaltung
- der Landratsamts Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
- des Wasserwirtschaftsamt, Bad
Kissingen,
- die Bayerische Rhöngas GmbH, Bad
Neustadt und
- die Deutsche Telekom Technik GmbH,
Bamberg.
Keine
Stellungnahmen haben abgegeben
- das Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Baurecht,
- das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung,
- das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Naturschutzbehörde,
- das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall-
und Bodenschutzrecht,
- das Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Gesundheitsamt und
- das Amt für Digitalisierung Breitband
und Vermessung, Außenstelle Bad Neustadt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplans „Am Solzbach“ in der Fassung vom 18.11.2019 aufgrund der §§ 9 u.
10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m
Art. 21 ff Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils
geltenden Fassung wie folgt als
Satzung
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am
Solzbach“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 18.11.2019.
§ 2
Bestandteile der Satzung
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ besteht aus dem
Lageplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 18.11.2019.
§ 3
Inkrafttreten
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ tritt mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |