Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Im Zeitraum vom 10.12.2018 bis einschließlich 09.01.2019 fand die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung statt. Die Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden, soweit notwendig, in den Entwurf eingearbeitet und in der Sitzung am 16.09.2019 behandelt.

 

In der Zeit vom 24.09.2019 bis einschließlich 23.10.2019 fand die zweite öffentliche Auslegung des geäderten Entwurfs statt. Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden von dieser zweiten öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gleichzeitig um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahmen sind nun wiederum zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

 

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Im Rahmen der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden für die Grundstücke Fl.Nr. 1 und 110, Gemarkung Leutershausen Sondierungsschnitte durchgeführt. Im Ergebnis wurden für die Fl.Nr. 1 archäologische Befunde ab einer Tiefe von 75 cm festgestellt. Zur Sicherung der Belange des Denkmalschutzes wurden deshalb Festsetzungen im Bebauungsplan aufgenommen:

 

Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs in nördliche Richtung, sind wiederum die denkmalrechtlichen Belange zu berücksichtigen.

 

Gemäß Vorgabe des Landesamts für Denkmalpflege wird in den Festsetzungen auf dem Bebauungsplan zusätzlich folgender Text mit Lageplan für den Erweiterungsbereich übernommen:

 

Für Bodeneingriffe jeglicher Art, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz im „orangefarbenen“ Bereich notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17

 

 

Abwasserverband Saale-Lauer

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Abwasserverbandes zur Kenntnis.

Die Hinweise, insbesondere die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Anlage von großkronigen Laubbäumen (DWA-Merkblatt M162) werden berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17

 

 

 

 

 

Überlandwerk Rhön GmbH

 

 

 

Beschluss:

 

Die Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt wurde bereits im Rahmen der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angehört. Bereits hier wurde in der Begründung zur Bebauungsplanänderung auf die Absicht der Gemeinde Hohenroth, nämlich die Möglichkeit zum Bau einer Tagespflegeeinrichtung zu schaffen, hingewiesen. Von Seiten des Überlandwerkes wurde im Rahmen der ersten Auslegung diesbezüglich keine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Gemeinde Hohenroth nimmt die Stellungnahme des Überlandwerk Rhön zur Kenntnis.

Im Rahmen des Konzessionsvertrags ist für die Sicherung der örtlichen Energieversorgung die Überlandwerk Rhön GmbH zuständig und somit auch für einen evtl. notwendigen Netzausbau. Dem Bauträger wurde das Schreiben des Überlandwerk zur Kenntnis gegeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17

 

 

 

 

 

Ohne neue weitere Anregungen und Hinweise sind die Stellungnahmen

 

  • der Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt,
  • des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön, Bad Kissingen,
  • der höheren Landesplanungsbehörde, Regierung von Unterfranken,
  • des Landratsamts Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz,
  • des Landratsamts Rhön-Grabfeld, Wasserrechtsverwaltung
  • der Landratsamts Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
  • des Wasserwirtschaftsamt, Bad Kissingen,
  • die Bayerische Rhöngas GmbH, Bad Neustadt und
  • die Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg.

 

 

Keine Stellungnahmen haben abgegeben

 

  • das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht,
  • das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung,
  • das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde,
  • das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht,
  • das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt und
  • das Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung, Außenstelle Bad Neustadt.

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ in der Fassung vom 18.11.2019 aufgrund der §§ 9 u. 10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m Art. 21 ff Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt als

 

Satzung

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 18.11.2019.

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 18.11.2019.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17