Sitzung: 18.11.2019 GHR/010/2019
Im Vorgriff auf die Gestaltung der neuen Ortsmitte von Leutershausen
wäre das Bestandsgebäude („Urbanusheim“) abzubrechen. Dieser Abbruch wäre bei
erst anschließendem Grundstücksverkauf und dorfgemeinschaftlicher Nachnutzung
(wie mit der neuen Ortsmitte vorgesehen) über das Amt für Ländliche Entwicklung
(ALE) förderfähig. Bei einem unterstellten Fördersatz von 80 % sowie unter
Einbeziehung des Ein- (5 T€) / Verkaufswertes (19.425 € = 555 m² x 35 €/m²) ergäbe
sich folgendes Finanzszenario:
Seitens des VG-Bauamtes geschätzte Abbruchkosten 125.000 €
abzgl. Überschuss zwischen Ver- und Einkaufswert
14.425 €
ergibt förderfähigen Betrag 110.575
€
mal Fördersatz 80 % ergibt prognostizierte Förderhöhe von
88.460 €
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, den Abbruch des Urbanusheims – wie
im Sachverhalt dargestellt – umsetzen zu wollen, und beauftragt die Verwaltung,
den entsprechenden Förderantrag beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) zu
stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |