Im Vorgriff auf die Gestaltung der neuen Ortsmitte von Leutershausen wäre das Bestandsgebäude („Urbanusheim“) abzubrechen. Dieser Abbruch wäre bei erst anschließendem Grundstücksverkauf und dorfgemeinschaftlicher Nachnutzung (wie mit der neuen Ortsmitte vorgesehen) über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) förderfähig. Bei einem unterstellten Fördersatz von 80 % sowie unter Einbeziehung des Ein- (5 T€) / Verkaufswertes (19.425 € = 555 m² x 35 €/m²) ergäbe sich folgendes Finanzszenario:

 

Seitens des VG-Bauamtes geschätzte Abbruchkosten                     125.000 €

abzgl. Überschuss zwischen Ver- und Einkaufswert                           14.425 €

ergibt förderfähigen Betrag                                                                 110.575 €

mal Fördersatz 80 % ergibt prognostizierte Förderhöhe von               88.460 €

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, den Abbruch des Urbanusheims – wie im Sachverhalt dargestellt – umsetzen zu wollen, und beauftragt die Verwaltung, den entsprechenden Förderantrag beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17