Sitzung: 16.12.2019 GHR/011/2019
Zum
15. September 2019 ist die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen
und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser
(Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) in Kraft getreten. Durch diese Änderung
der Förderrichtlinie können ab sofort neben den Schulen auch die Rathäuser und
Verwaltungsgebäude unabhängig von der aktuellen Versorgung gefördert mit
Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden.
Zuwendungsempfänger
sind die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Der Fördersatz
im Landkreis Rhön-Grabfeld (Raum mit besonderem Handlungsbedarf) beträgt
90 %. Es gelten folgende Förderhöchstbeträge:
·
Max.
20.000 Euro pro Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für den Ausbau von
Verwaltungsgebäuden, welche nicht über ein kommunales Behördennetz
(Landkreisebene) an das Bay. Behördennetz angebunden sind bzw. werden
·
Max.
50.000 Euro pro Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für den Ausbau von
Verwaltungsgebäuden, welche über ein kommunales Behördennetz (Landkreisebene)
an das Bay. Behördennetz angebunden sind bzw. werden
Aufgrund
der stetig steigenden Bandbreitenbedarfe wird die aktuell über die bestehende
Kupferleitung im Rathaus Hohenroth (38 Mbit/s im Downstream) mittelfristig
nicht mehr ausreichen, um eine gute Performance der Datenanbindung zu
gewährleisten. Der Bedarf nach einer immer schnelleren Internetanbindung wird
insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung in den kommenden Jahren noch kräftig ansteigen.
Da das
Rathaus der Gemeinde Hohenroth noch nicht an das kommunale Behördennetz des
Landkreis Rhön-Grabfeld angebunden ist, müsste dies, um den möglichen
Höchstfördersatz zu erhalten noch realisiert werden. Die Kosten dafür belaufen
sich inklusive Hardware auf ca. 3.000 Euro brutto. Folgende Vorteile ergeben
sich aus dem Anschluss ans Behördennetz:
- Intranet-Netzwerk, das bayernweit aufgespannt wurde (in sich geschlossenes
Netz)
- zugänglich für alle Bayerischen Behörden (z. B.
Vermessungsamt, Landratsämter, Kommunen); Antragstellung erforderlich
- internes Netzwerk für Bayerische Behörden zum sicheren
Datenaustausch
- Zugang wird ausschließlich unter Beachtung sehr hoher
Sicherheitsstandards (Zertifikate, entsprechende Hardware,
schriftliche Zugangsbeantragung) gewährt
- Absicherung zum Internet (Firewall)
- hohe Datensicherheit
- Möglichkeit für Einbindung der Telefone in den Rathäusern in die VG
(Telefonanlage vor Ort somit nicht mehr erforderlich)
Die Kosten
für den Ausbau des Rathauses in Hohenroth mit einem Glasfaser-Hausanschluss
belaufen sich schätzungsweise auf etwa 16.660 Euro inkl. Umsatzsteuer. Hiervon
können rund 14.994 Euro über Fördermittel nach der GWLANR n.F. abgedeckt
werden. Bei der Gemeinde Hohenroth würde somit voraussichtlich ein Kostenanteil
i. H. v. 1.666 Euro verbleiben. Dazu kommen noch die nicht förderfähigen Kosten
für die Anbindung an das Behördennetz in Höhe von ca. 3.000 Euro.
Für
die technische Begleitung des Förderverfahrens (Erstellung des
Ausschreibungstextes, Auswertung der Angebote, usw.) wird zwingend die
Unterstützung durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Von Seiten
des Landkreises wurde diesbezüglich, wie auch beim Breitbandausbau, eine
Beauftragung der Corwese GmbH empfohlen. Der Festpreis für die Begleitung durch
das Förderverfahren nach der GWLANR beläuft sich auf 2.380,00 Euro (inkl.
Umsatzsteuer).
Gesamtkostenermittlung
(überschlägig)
Kosten
Glasfaser-Hausanschluss 16.660
Euro
Kosten
Verfahrensbegleitung durch Corwese 2.380 Euro
Kosten
Anschluss Behördennetz 3.000 Euro
Gesamtkosten
22.040
Euro
abz.
Fördermittel nach der GWLANR 14.994
Euro
Eigenanteil der Gemeinde Hohenroth 7.046 Euro
Gemäß
Rücksprache mit der Landratsamt Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung,
kann die Beantragung der Fördermaßnahme zur Herstellung des Glasfaseranschluss
für das Rathaus, unabhängig zur Baumaßnahme Edmund-Grom-Schule erfolgen, da es
sich um zwei verschiedene Fördertöpfe handelt. Beide Maßnahmen schließen sich
somit nicht gegenseitig aus.
Der
Gemeinderat diskutiert über die Notwendigkeit und den Umfang der Maßnahme.
Mehrere Gemeinderäte sehen aktuell keinen Bedarf, sich an das Behördennetz mit
anzuschließen. Einem Anschluss in späterer Zukunft steht jedoch die Mehrheit
positiv gegenüber.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass zur Internetanbindung des neuen Rathauses in Hohenroth,
Raiffeisenstraße 1 ein Glasfaser-Hausanschluss hergestellt werden soll. Der
Anschluss an das Behördennetz wird vorerst nicht durchgeführt. Der Eigenanteil
der Gemeinde Hohenroth beläuft sich für die Maßnahme voraussichtlich auf rund 4.046
Euro.
Der 1.
Bürgermeister wird dazu ermächtigt, nach dem Vorliegen aller förderrechtlichen
Voraussetzungen die hierfür erforderlichen Auftragsvergaben durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
15 |