Zum 15. September 2019 ist die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) in Kraft getreten. Durch diese Änderung der Förderrichtlinie können ab sofort neben den Schulen auch die Rathäuser und Verwaltungsgebäude unabhängig von der aktuellen Versorgung gefördert mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden.

 

Zuwendungsempfänger sind die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Der Fördersatz im Landkreis Rhön-Grabfeld (Raum mit besonderem Handlungsbedarf) beträgt
90 %. Es gelten folgende Förderhöchstbeträge:

·         Max. 20.000 Euro pro Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für den Ausbau von Verwaltungsgebäuden, welche nicht über ein kommunales Behördennetz (Landkreisebene) an das Bay. Behördennetz angebunden sind bzw. werden

·         Max. 50.000 Euro pro Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für den Ausbau von Verwaltungsgebäuden, welche über ein kommunales Behördennetz (Landkreisebene) an das Bay. Behördennetz angebunden sind bzw. werden

 

Aufgrund der stetig steigenden Bandbreitenbedarfe wird die aktuell über die bestehende Kupferleitung im Rathaus Hohenroth (38 Mbit/s im Downstream) mittelfristig nicht mehr ausreichen, um eine gute Performance der Datenanbindung zu gewährleisten. Der Bedarf nach einer immer schnelleren Internetanbindung wird insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in den kommenden Jahren noch kräftig ansteigen.

 

Da das Rathaus der Gemeinde Hohenroth noch nicht an das kommunale Behördennetz des Landkreis Rhön-Grabfeld angebunden ist, müsste dies, um den möglichen Höchstfördersatz zu erhalten noch realisiert werden. Die Kosten dafür belaufen sich inklusive Hardware auf ca. 3.000 Euro brutto. Folgende Vorteile ergeben sich aus dem Anschluss ans Behördennetz:

 

  • Intranet-Netzwerk, das bayernweit aufgespannt wurde (in sich geschlossenes Netz)
  • zugänglich für alle Bayerischen Behörden (z. B. Vermessungsamt, Landratsämter, Kommunen); Antragstellung erforderlich
  • internes Netzwerk für Bayerische Behörden zum sicheren Datenaustausch
  • Zugang wird ausschließlich unter Beachtung sehr hoher Sicherheitsstandards (Zertifikate, entsprechende Hardware, schriftliche Zugangsbeantragung) gewährt
  • Absicherung zum Internet (Firewall)
  • hohe Datensicherheit
  • Möglichkeit für Einbindung der Telefone in den Rathäusern in die VG (Telefonanlage vor Ort somit nicht mehr erforderlich)

 

Die Kosten für den Ausbau des Rathauses in Hohenroth mit einem Glasfaser-Hausanschluss belaufen sich schätzungsweise auf etwa 16.660 Euro inkl. Umsatzsteuer. Hiervon können rund 14.994 Euro über Fördermittel nach der GWLANR n.F. abgedeckt werden. Bei der Gemeinde Hohenroth würde somit voraussichtlich ein Kostenanteil i. H. v. 1.666 Euro verbleiben. Dazu kommen noch die nicht förderfähigen Kosten für die Anbindung an das Behördennetz in Höhe von ca. 3.000 Euro.

 

Für die technische Begleitung des Förderverfahrens (Erstellung des Ausschreibungstextes, Auswertung der Angebote, usw.) wird zwingend die Unterstützung durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Von Seiten des Landkreises wurde diesbezüglich, wie auch beim Breitbandausbau, eine Beauftragung der Corwese GmbH empfohlen. Der Festpreis für die Begleitung durch das Förderverfahren nach der GWLANR beläuft sich auf 2.380,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer).

 

Gesamtkostenermittlung (überschlägig)

 

Kosten Glasfaser-Hausanschluss                              16.660 Euro

Kosten Verfahrensbegleitung durch Corwese              2.380 Euro

Kosten Anschluss Behördennetz                                  3.000 Euro

Gesamtkosten                                                            22.040 Euro

abz. Fördermittel nach der GWLANR                                    14.994 Euro

Eigenanteil der Gemeinde Hohenroth                     7.046 Euro

 

Gemäß Rücksprache mit der Landratsamt Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung, kann die Beantragung der Fördermaßnahme zur Herstellung des Glasfaseranschluss für das Rathaus, unabhängig zur Baumaßnahme Edmund-Grom-Schule erfolgen, da es sich um zwei verschiedene Fördertöpfe handelt. Beide Maßnahmen schließen sich somit nicht gegenseitig aus.

 

 

Der Gemeinderat diskutiert über die Notwendigkeit und den Umfang der Maßnahme. Mehrere Gemeinderäte sehen aktuell keinen Bedarf, sich an das Behördennetz mit anzuschließen. Einem Anschluss in späterer Zukunft steht jedoch die Mehrheit positiv gegenüber.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass zur Internetanbindung des neuen Rathauses in Hohenroth, Raiffeisenstraße 1 ein Glasfaser-Hausanschluss hergestellt werden soll. Der Anschluss an das Behördennetz wird vorerst nicht durchgeführt. Der Eigenanteil der Gemeinde Hohenroth beläuft sich für die Maßnahme voraussichtlich auf rund 4.046 Euro.

 

Der 1. Bürgermeister wird dazu ermächtigt, nach dem Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen die hierfür erforderlichen Auftragsvergaben durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

15