Sitzung: 09.12.2019 BHR/011/2019
Dem Bauausschuss wird ein
Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.
Nr. 110, Ringstraße 4, OT Leutershausen, Gemeinde Hohenroth vorgelegt.
Der Bauherr plant ein zweigeschossiges Gebäude mit Erd- und ausgebautem Dachgeschoß.
Das Dach erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 24°. Die Eindeckung
erfolgt mit dunkelgrauen Betondachsteinen. Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 35/1
soll eine Garage mit flachgeneigtem Pultdach gebaut werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 110 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Am Solzbach“. Der Bebauungsplan wurde geändert und am 18.11.2019 in der
Sitzung des Gemeinderates als Satzung beschlossen.
Das geplante Vorhaben stimmt bezüglich der Dachneigung nicht mit den
künftigen Festsetzungen der 1. Bebauungsplanänderung „Am Solzbach“ überein. Im
Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° - 50° für die Haupttragkonstruktion
festgelegt. Hierfür wird eine Befreiung erforderlich.
Ein Stellplatz wird in der Garage, der zweite Stellplatz rechts neben
der Einfahrt nachgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Stellungnahme Tiefbau zur
Erschließung:
Die Erschließung ist
gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über die
Ringstraße.
Zur Anbindung an die
Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung bis ans Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem.
Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde ist ein Kontrollschacht auf dem
Grundstück gemäß den Vorgaben der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d.
Saale herzustellen. Das Oberflächenwasser im Bereich der Zufahrt ist in
geeigneter Form zu fassen und an die Grundstücksentwässerung anzuschließen.
Im Entwässerungsplan sind
keine Fließsohlenhöhen angegeben. Der Bauherr wurde zur Vorlage eines
überarbeiten Entwässerungsplans aufgefordert. Unabhängig davon kann der
Bauantrag zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet
werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Wohnhausneubau mit Garage
und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 110, Ringstraße 4 im Ortsteil
Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die erforderliche
Befreiung für die Dachneigung.
Die Verwaltung wird gebeten, den Zustand der Versorgungsleitungen zum
Grundstück Fl.Nr. 110 zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |