Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 110, Ringstraße 4, OT Leutershausen, Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr plant ein zweigeschossiges Gebäude mit Erd- und ausgebautem Dachgeschoß. Das Dach erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 24°. Die Eindeckung erfolgt mit dunkelgrauen Betondachsteinen. Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 35/1 soll eine Garage mit flachgeneigtem Pultdach gebaut werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 110 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Solzbach“. Der Bebauungsplan wurde geändert und am 18.11.2019 in der Sitzung des Gemeinderates als Satzung beschlossen.

 

Das geplante Vorhaben stimmt bezüglich der Dachneigung nicht mit den künftigen Festsetzungen der 1. Bebauungsplanänderung „Am Solzbach“ überein. Im Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° - 50° für die Haupttragkonstruktion festgelegt. Hierfür wird eine Befreiung erforderlich.

 

Ein Stellplatz wird in der Garage, der zweite Stellplatz rechts neben der Einfahrt nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Stellungnahme Tiefbau zur Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt erfolgt über die Ringstraße.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung bis ans Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde ist ein Kontrollschacht auf dem Grundstück gemäß den Vorgaben der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale herzustellen. Das Oberflächenwasser im Bereich der Zufahrt ist in geeigneter Form zu fassen und an die Grundstücksentwässerung anzuschließen.

Im Entwässerungsplan sind keine Fließsohlenhöhen angegeben. Der Bauherr wurde zur Vorlage eines überarbeiten Entwässerungsplans aufgefordert. Unabhängig davon kann der Bauantrag zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 110, Ringstraße 4 im Ortsteil Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die erforderliche Befreiung für die Dachneigung.

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Zustand der Versorgungsleitungen zum Grundstück Fl.Nr. 110 zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7