Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 223, Kirchgasse 4 in der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherrin plant Richtung See ein zweigeschossiges Gebäude mit Erd- und ausgebautem Dachgeschoß. Das Dach erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25°. Die Eindeckung erfolgt mit dunkelgrauen Betondachsteinen. Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 225 soll eine Garage mit flachgeneigtem Pultdach gebaut werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 223 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

 

Das Wohnhaus wird mit einem Satteldach errichtet, eine steilere Dachneigung wäre im Hinblick auf das Einfügungsgebot städtebaulich wünschenswert. Nach Rücksprache und Einschätzung von Frau Ramann von der Bauaufsichtsbehörde wird eine steilere Dachneigung schlecht durchsetzbar sein, da in der Gemeinde Hohenroth keine örtliche Gestaltungssatzung vorhanden ist.

 

Die geforderten Stellplätze werden in der Garage und dem Stellplatz nachgewiesen.

 

Die angrenzende Nachbarin Fl. Nr. 223/1 hat durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Dem Nachbarn Fl. Nr. 225 wurde der Bauantrag vorgelegt, grundsätzlich hat er, nach Aussage der Bauherrin gegen das Vorhaben nichts, jedoch wollte er so kurzfristig nicht unterschreiben.

 

Stellungnahme Tiefbau:

Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt erfolgt über die Kirchgasse.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht die Versorgungsleitung in der Kirchgasse zur Verfügung. Der vorhandene Wasseranschluss muss erneuert werden. Eine Abstimmung mit der Tiefbauverwaltung ist erforderlich.

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Ein Anschlusskanal ist für das Grundstück vorhanden. Dessen tatsächliche Höhenlage ist durch den Bauherrn zu ermitteln, ein fachgerechter Anschluss ist herzustellen.

Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 223, Kirchgasse 4, Gemeinde Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7