Sitzung: 09.12.2019 BHR/011/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage und
Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 223, Kirchgasse 4 in der Gemeinde
Hohenroth vorgelegt.
Die Bauherrin plant Richtung See ein zweigeschossiges Gebäude mit Erd-
und ausgebautem Dachgeschoß. Das Dach erhält ein Satteldach mit einer
Dachneigung von 25°. Die Eindeckung erfolgt mit dunkelgrauen Betondachsteinen.
Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 225 soll eine Garage mit flachgeneigtem Pultdach
gebaut werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 223 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das
Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Das Wohnhaus wird mit einem Satteldach errichtet, eine steilere
Dachneigung wäre im Hinblick auf das Einfügungsgebot städtebaulich
wünschenswert. Nach Rücksprache und Einschätzung von Frau Ramann von der
Bauaufsichtsbehörde wird eine steilere Dachneigung schlecht durchsetzbar sein,
da in der Gemeinde Hohenroth keine örtliche Gestaltungssatzung vorhanden ist.
Die geforderten Stellplätze werden in der Garage und dem Stellplatz
nachgewiesen.
Die angrenzende Nachbarin Fl. Nr. 223/1 hat durch Unterschriftsleistung
dem Vorhaben zugestimmt. Dem Nachbarn Fl. Nr. 225 wurde der Bauantrag
vorgelegt, grundsätzlich hat er, nach Aussage der Bauherrin gegen das Vorhaben
nichts, jedoch wollte er so kurzfristig nicht unterschreiben.
Stellungnahme Tiefbau:
Die Erschließung ist gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über die Kirchgasse.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht die Versorgungsleitung in
der Kirchgasse zur Verfügung. Der vorhandene Wasseranschluss muss erneuert
werden. Eine Abstimmung mit der Tiefbauverwaltung ist erforderlich.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Ein Anschlusskanal ist für das
Grundstück vorhanden. Dessen tatsächliche Höhenlage ist durch den Bauherrn zu
ermitteln, ein fachgerechter Anschluss ist herzustellen.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 223,
Kirchgasse 4, Gemeinde Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |