Sitzung: 16.12.2019 GHR/011/2019
Nach
Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist die Gemeinde
Hohenroth verpflichtet, dafür zu sorgen, dass drohende Brand-Explosionsgefahren
beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichendende technische
Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse
geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Die Gemeinde Hohenroth mit den
Ortsteilen Leutershausen und Windshausen hat in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit eine gemeindliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu
unterhalten.
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung werden zum einen die Mindestanforderungen
ermittelt, die jede Gemeinde zur Abwicklung des täglichen Einsatzgeschehens
erfüllen muss, zum anderen wird eine gemeindespezifische Risikobewertung
durchgeführt, aufgrund derer sich die Anforderungen an die Gemeindefeuerwehr
ergeben.
In
Bayern dienen die vom Landesfeuerwehrverband gemeinsam mit dem Innenministerium
erstellten und von den kommunalen Landesverbänden mitgetragenen Hinweise und
Empfehlungen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als Grundlage und
Richtschnur. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den sogenannten
Bemessungswerten ,,Eintreffzeit, Einsatzkräfte und Einsatzmittel‘‘. Anhand des
standardisierten Schadensereignisses „kritischer Wohnungsbrand“ und der nötigen
anderen technischen Hilfeleistung werden im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung
diese Mindestanforderungen überprüft. Die Gefährdungsanalyse und
Risikobewertung ist entscheidend von den örtlichen Gegebenheiten wie Bebauung,
Verkehrsinfrastruktur sowie den Gebäuden und Einrichtungen besonderer Art oder
Nutzung abhängig. Am Ende der Gefährdungsanalyse und der Risikobewertung ergibt
sich der auf die örtlichen Verhältnisse abgestellte Bedarf, um eine leistungsfähige
Feuerwehr gemäß §4 Abs.1 BayFwG zu erhalten.
Die
Gemeinde und die Freiwilligen Feuerwehren Hohenroth, Leutershausen und
Windshausen haben den vorgelegten Bedarfsplan anhand des Musters für einen
Feuerwehrbedarfsplan gemäß der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes
aufgestellt. Der Bedarfsplan wurde bereits Herrn Kreisbrandrat Stefan Schmöger
zur Stellungnahme vorgelegt.
Der
Feuerwehrbedarfsplan dient dazu, dem Gemeinderat als Entscheidungsträger
darzulegen, welche Leistungen die Feuerwehr derzeit erbringt, erbringen kann
und wie leistungsfähig sie bei der Festlegung bestimmter Voraussetzungen (bspw.
Ausrückzeiten) sein müsste.
Der
Feuerwehrbedarfsplan auf Basis der Struktur
der Gemeinde (1) ermittelt das Risikopotenzial
(2), teilt das Gemeindegebiet in Gefährdungsklassen
(3) ein, zeigt den Istzustand (4)
der Feuerwehr auf (Personal, Fahrzeuge und Geräte, Feuerwehrhaus) und trifft
Aussagen zum Sollzustand (5).
Zusammenfassend sind im
Bedarfsplan unter Ziffer 6 (s.
Anlage) folgende Maßnahmen als notwendig aufgenommen:
6.1 PERSONAL
In den nächsten 5 Jahren sind folgende Maßnahmen
vorgesehen:
Erhöhung
Ist-Stärke:
Zur Erhaltung und
Erhöhung der Zahl der aktiven Feuerwehrleute wurde in Hohenroth eine
Kinderfeuerwehr gegründet. Die Jugendfeuerwehren sollen in den Feuerwehren
erhalten und ausgebaut werden.
Verbesserung
Anzahl weibliche Mitglieder:
Durch die Gründung der
Kinderfeuerwehr sind langfristig Grundlagen geschaffen worden, die Anzahl der
weiblichen Mitglieder zu erhöhen.
Jugendfeuerwehr:
Durch verschiedene
Veranstaltungen (z. B. Aktionsplan, Ferienprogramm) sollten junge Mitglieder
für die Feuerwehren geworben und in die Feuerwehren eingegliedert werden. Dies
könnte auch im Verbund mit den Feuerwehren Hohenroth, Leutershausen und
Windshausen durchgeführt werden.
Ausbildungsstand:
Die Anzahl der
Atemschutzgeräteträger sollte nach Möglichkeit erhöht werden. Nachrückenden
Jugendlichen können zu Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden.
Die Anzahl der Berechtigten der Führerscheinklasse C 1, welche zum Führen des
Feuerwehrfahrzeugs LF 8/6 der Gemeinde Hohenroth benötigt wird, ist zurzeit
noch ausreichend, sollte jedoch im Auge behalten werden.
Erhöhung Tagesverfügbarkeit:
Die Tagesverfügbarkeit
ist von der jeweiligen Arbeitsstelle und der Schichttätigkeit der Mitglieder
abhängig. Die Feuerwehr hat darauf grundsätzlich wenig Einfluss.
Die Tagesverfügbarkeit
ist zurzeit grundsätzlich ausreichend und wurde durch die Einbeziehung von
Bauhofmitarbeitern aus der Bauhofgemeinschaft (BauGe Brend-Saale), bereits
verbessert.
Weiter Möglichkeiten um
die Tagesverfügbarkeit zu erhalten bzw. zur erhöhen sind:
.
·
Verstärktes werben um weibliche Mitglieder
·
Werben um Neubürger als aktive Feuerwehrleute
·
Einheitliche und gemeinsame Ausbildung der Aktiven
Feuerwehrdienstleistenden in Hohenroth mit den Ortsteilen (insbesondere
Modulare Truppausbildung (MTA), Atemschutzgeräteträger)
·
Versuch der Werbung von sog. Doppelmitgliedschaften bei
auswärtigen Arbeitnehmern, die bei Unternehmen in Hohenroth, Leutershausen und
Windshausen beschäftigt und bereits an ihrem Heimatort Mitglied einer
Freiwilligen Feuerwehr sind.
·
Ansprache von Feuerwehrdienstleistenden die nach einer
Auszeit (Ausbildung, Studium, Familiengründung, Hausbau, Pflege von Angehörigen
etc.) wieder in den aktiven Feuerwehrdienst zurückkehren wollen.
·
Für die Zukunft sollte auch über
gemeinsame Einsätze (Ausrückgemeinschaften) der Wehren Hohenroth, Leutershausen
und Windshausen Überlegungen angestellt werden. Durch diese Maßnahme kann die
Tagesverfügbarkeit bei Einsatzkräften soweit erhöht werden, dass Einsätze mit
voller Besetzung eines Fahrzeugs, auch mit der nötigen Anzahl an
Atemschutzgeräteträgern gefahren werden können.
6.2 Beschaffungskonzepte Fahrzeuge
Der derzeitige Bestand an Fahrzeugen und Anhängern
stellt sich in Hohenroth, Leutershausen und Windshausen wie folgt
dar:
Standort |
Fahrzeugtyp |
Kennzeichen |
Fahrgestell |
Aufbau |
Baujahr |
Hohenroth |
LF
8/6 |
NES
– 2160 |
MAN |
Ziegler |
2003 |
Hohenroth |
MZW |
NES
– DX 55 |
VW
LT |
VW |
2001 |
Hohenroth |
AL
18 |
|
|
|
|
Leutershausen |
TSF |
NES-LH
112 |
Ford
Transit |
Compoint |
2016 |
Windshausen |
MTW |
NES
-297 |
VW
LT |
Bachert |
1981 |
Windshausen |
TSF-W |
NES
WI 112 |
Iveco |
Iveco |
2015 |
In den nächsten 5 Jahren sind folgende Neu/Ersatzbeschaffungen von
Fahrzeugen geplant:
Ersatzbeschaffung
eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) für Hohenroth (2022)
Neubeschaffung
eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) für Hohenroth, als Ergänzung
der Einsatzbereitschaft in der Gesamtgemeinde.
In seiner Stellungnahme hat der Kreisbrandrat
verschiedene Punkte aus dem Feuerwehrbedarfsplan bewertet:
Zu Punkt 1.7 Gebäudestruktur/Gebäudehöhen:
Dieser Punkt wird redaktionell berichtigt, weil kein Gebäude höher als 18 Meter
ist.
Nach
Artikel 31 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen in jedem Gebäudegeschoss
mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege die ins Freie führen,
vorhanden sein. Der zweite Rettungsweg kann auch durch ein Rettungsgerät der
Feuerwehr abgedeckt werden. Als Rettungsgeräte der Feuerwehr ist u. a. die
vierteilige Steckleiter zugelassen. Diese kann den zweiten Rettungsweg bis zu
einer Höhe von ≤ 7 Meter Fußbodenunterkante, (8 Meter Brüstungshöhe)
abdecken. Die in der Gemeinde vorhanden Gebäude haben eine maximale
Rettungshöhe von 18 Metern. Der zweite Rettungsweg ist somit mit der
vorhandenen Anhängerleiter (AL 18), der Feuerwehr Hohenroth, welche eine
Rettungshöhe über 7 bis 18 Metern abdeckt, gesichert.
Zusätzlich kann die
Stützpunktfeuerwehr der Kreisstadt Bad Neustadt a. d. Saale mit ihrer Drehleiter
welche innerhalb der Hilfsfrist von 10 - 15 Minuten die Einsatzstellen in
Hohenroth, Leutershausen und Windshausen erreichen kann, den zweiten
Rettungsweg gewährleisten.
Zu Punkt 1.8 Löschwasserversorgung über das Leitungsnetz:
Dieser Punkt wurde im Bedarfsplan ergänzt.
Die Gemeinde Hohenroth, sowie die Ortsteile Leutershausen und
Windshausen werden über das Leitungsnetz mit Löschwasser versorgt. Der
Leitungsdruck unterschreitet nach Auskunft des Wassermeisters der Gemeinde
Hohenroth in den Ortsgebieten Hohenroth, Leutershausen und Windshausen nicht
den Mindestdruck von 1,5 bar. Bei der Planung und Ausweisung neuer Baugebiete
findet das Arbeitsblatt W 405 der Deutschen Vereinigung des Gas- und
Wasserfaches e.V. (DVGW) Anwendung. Alle Planungen bezügliche der
Wasserversorgung werden dem Kreisbrandrat zur Prüfung und Abstimmung der
Löschwasserversorgung vorgelegt. Vorhandene bei der Befragung der
Gewerbebetriebe gemeldete Zisternen sind mit der Mengenangabe im Bedarfsplan
beschrieben.
Zu Punkt 2.0 Risikopotential der Gemeinde
–Einsatzspektrum der Feuerwehr
Bei
der Auswertung der Einsatzzahlen wurden alle im Gemeindegebiet absolvierten
Einsätze gewertet.
Zu Punkt 3.0 Einteilung des Gemeindegebietes in
Gefährdungsklassen
Die fehlende Summierung der Gefährdungsklassen wurde im Feuerwehrbedarfsplan
ergänzt.
Zu Punkt 4.1.4 Altersstruktur der Feuerwehren:
Die Altersstruktur in
Hohenroth und Leutershausen ist unter der kritischen Zahl von 40 Jahren. In
Windshausen ist das Durchschnittalter von 40 Jahren mit 40,5 knapp
überschritten. Durch verschiedene im Bedarfsplan beschriebene Maßnahmen, soll
das Durchschnittsalter reduziert werden.
Zu Punkt 4.1.5 Qualität des
Personals – Aus- und Fortbildungssituation
Zu Punkt 4.1.6 Tagesverfügbarkeit Atemschutzgeräteträger
In
der Feuerwehr Hohenroth stehen mit 12 Personen gerade noch eine ausreichende
Zahl von Atemschutzgeräteträgern zur Verfügung. In Leutershausen (7
Atemschutzgeräteträger) und Windshausen (10 Atemschutzgeräteträger) müssen
weitere Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden. In Leutershausen und
Windshausen stehen zurzeit keine Leiter Atemschutz zur Verfügung. Ein Leiter
Atemschutz sollte hier benannt werden. Des Weiteren sollte für Leutershausen
die Tagesverfügbarkeit mit Atemschutzgeräteträgern erhöht werden. Dies kann zum
einen mit der Ausbildung von weiteren Atemschutzgeräteträgern oder durch
Erhöhung der Verfügbarkeit durch Funkmeldeempfänger erfolgen.
Zu Punkt 4.2.3 Funksprechgeräte:
Eintragungen in der Tabelle für
die Anzahl der Funkgeräte wurden berichtigt.
Zu Punkt 4.3.1 Feuerwehrgerätehäuser:
Hohenroth:
Das von einem Bauhof in ein Feuerwehrgerätehaus umgebaute Gebäude in
Hohenroth wurde nach den geltenden Vorschriften UVV-konform umgebaut und
hergerichtet. Das neue Feuerwehrhaus ist im Dezember 2019 bezogen worden. Im
Gebäude wurde ein weiterer Stellplatz für das neu zu beschaffende
Tragkraftspritzenfahrzueg Logistik (TSF L) neu geschaffen.
Windshausen:
Das Feuerwehrhaus wurde
im Jahr 2018 erweitert und umgebaut. Es entspricht den Anforderungen eines
Feuerwehrhauses. Im Anbau wurde auch eine Heizung mit eingebaut. Im Umfeld sind
ausreichend Parkplätze für Einsatzkräfte vorhanden.
Leutershausen:
Das Feuerwehrhaus
entspricht den Anforderungen eines Feuerwehrhauses. Im Umfeld sind ausreichend
Parkplätze für Einsatzkräfte vorhanden.
Kooperation im Feuerwehrbereich,
Schlauchpflegeeinrichtung und Reinigung von Schutzkleidung in der Gemeinde Salz
Im Bereich der Kreisstadt Bad Neustadt a. d. Saale haben sich 14
selbständige Kommunen zu einer NES-Allianz zusammen geschlossen. Im Rahmen
dieser Allianz gibt es zurzeit eine Kooperation im Feuerwehrbereich, welche das
Ziel hat in der von Hohenroth ca. 5 Kilometer entfernten Gemeinde Salz, eine
gemeinsame Schlauchwaschanlage und eine Anlage zur Reinigung von
Feuerwehrschutzkleidung in Betrieb zu nehmen. Die Logistik soll in einem
Schlauchpool verknüpft werden. Bei künftigen Planungen der Gemeinde Hohenroth
mit den Ortteilen muss dies mit berücksichtigt werden. Die Fertigstellung ist
für Anfang 2020 geplant.
Zu Punkt 5.1.1 Quantität:
Die Tabelle mit der Quantität an
Personal wurde redaktionell ergänzt.
Zu
Punkt 5.2. Feuerwehrfahrzeuge:
In der Gemeinde Hohenroth mit
den Ortteilen Leutershausen und Windshausen, befinden sich keine Gebäude, die
höher als 18 Metern sind. Die vorhandene Anhängerleiter AL 18 ist deshalb für
den zweiten Rettungsweg ausreichend. Zusätzlich kann bei Bedarf die
nächstgelegene Drehleiter Typ 23/12 bei der Feuerwehr Bad Neustadt a. d. Saale
angefordert werden.
Zu Punkt 5.2.2
Die Tabelle wurde redaktionell
ergänzt und korrigiert.
6.2
Feuerwehrgerätehaus Hohenroth
Um die
Herausforderungen für den Brandschutz zu gewährleisten, wurde das bereits
im Eigentum der Gemeinde stehende Gebäude, in dem der Bauhof untergebracht war,
in ein
Feuerwehrgerätehaus umgebaut. Das Gebäude wird ab Dezember 2019 bezugsfertig
sein.
Bei einem Treffen mit
dem Kreisbrandrat Herrn Stefan Schmöger, Herrn Steffen Weber von der Regierung
von Unterfranken als zuständiger für den Brand-und Katastrophenschutz und Vertreter der Gemeinde Hohenroth am 24.07.2017
wurde zur Sicherung des Brandschutzes in der Gemeinde eine zusätzliche
Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) befürwortet. Das
TSF-L ist ein Fahrzeug welches eine Feuerwehrtechnische Beladung und ein
Tragkraftspritze vorhält. Dieses Fahrzeug soll ein Unterstützungsfahrzeug zu
bestehenden Fahrzeugen der Gemeinde Hohenroth mit den Ortsteilen Leutershausen
und Windshausen sein.
Für das noch
anzuschaffende TSF-L wurde im umgebauten Feuerwehrgerätehaus bereits ein
weiterer Stellplatz errichtet.
Punkt 3.2.2:
Alarmierungsausstattung:
Aufgrund wachsender Gemeindegebiete kann es
durchaus vorkommen, dass die vorhandene Alarmierungseinrichtung (Sirene) nicht
mehr alle Bereiche im Alarmfall abdeckt und dadurch Personal alarmieren kann.
Hier sind gegebenenfalls Messungen vorzunehmen, evtl. weitere Sirenenanlagen zu
installieren oder eine notwendige Anzahl von Funkmeldeempfängern vorzuhalten.
Eine Alarmierung per SMS-Mitteilung auf die Mobilfunktelefone der
Feuerwehrdienstleistenden ist möglich, ersetzt aber keine
Alarmierungseinrichtung wie Sirene oder Funkmelder. Die SMS-Alarmierung ist
nicht als gesicherte Alarmierungseinrichtung zugelassen.
Beschluss:
- Der Gemeinderat
nimmt den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Hohenroth mit den Ortsteilen
Leutershausen und Windshausen mit den darin dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung
der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat
stimmt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender
Haushaltmittel und nach entsprechender Einzelfallentscheidung
(Sachentscheidungen) in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem
Feuerwehrfachbereich in den nächsten Jahren folgenden Maßnahmen bzw.
Beschaffungen grundsätzlich zu:
- Beschaffung eines
Ersatzfahrzeugs für das vorhandene Mehrzweckfahrzeug (MZF) Baujahr 2001
der Feuerwehr Hohenroth im Jahr 2022.
- Neubeschaffung
eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) als Ergänzung der
vorhandenen Fahrzeuge der Gesamtgemeinde Hohenroth. Die Beschaffung muss
bis Dezember 2024 abschlossen sein. Ansonsten sind Zuschüsse für den
Stellplatz in Hohenroth an die Regierung von Unterfranken zurück zu
erstatten.
- Der
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Hohenroth wird für 5 Jahre bis zum
31.12.2024 aufgestellt. Der Gemeinderat stimmt dem Inhalt (s. Anlage) zu.
Bei einsatzrelevanten Veränderungen in der Gemeinde ist eine Neubewertung des Bedarfs an Personal, Ausrüstung und Gerätschaften u. U. bereits vor dem genannten Termin erforderlich.
- Die VG wird beauftragt rechtzeitig eine
Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans für den Zeitraum 2025 bis 2030 auf
den Weg zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |