Nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist die Gemeinde Hohenroth verpflichtet, dafür zu sorgen, dass drohende Brand-Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichendende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Die Gemeinde Hohenroth mit den Ortsteilen Leutershausen und Windshausen hat in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit eine gemeindliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung werden zum einen die Mindestanforderungen ermittelt, die jede Gemeinde zur Abwicklung des täglichen Einsatzgeschehens erfüllen muss, zum anderen wird eine gemeindespezifische Risikobewertung durchgeführt, aufgrund derer sich die Anforderungen an die Gemeindefeuerwehr ergeben.

 

In Bayern dienen die vom Landesfeuerwehrverband gemeinsam mit dem Innenministerium erstellten und von den kommunalen Landesverbänden mitgetragenen Hinweise und Empfehlungen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als Grundlage und Richtschnur. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den sogenannten Bemessungswerten ,,Eintreffzeit, Einsatzkräfte und Einsatzmittel‘‘. Anhand des standardisierten Schadensereignisses „kritischer Wohnungsbrand“ und der nötigen anderen technischen Hilfeleistung werden im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung diese Mindestanforderungen überprüft. Die Gefährdungsanalyse und Risikobewertung ist entscheidend von den örtlichen Gegebenheiten wie Bebauung, Verkehrsinfrastruktur sowie den Gebäuden und Einrichtungen besonderer Art oder Nutzung abhängig. Am Ende der Gefährdungsanalyse und der Risikobewertung ergibt sich der auf die örtlichen Verhältnisse abgestellte Bedarf, um eine leistungsfähige Feuerwehr gemäß §4 Abs.1 BayFwG zu erhalten.

Die Gemeinde und die Freiwilligen Feuerwehren Hohenroth, Leutershausen und Windshausen haben den vorgelegten Bedarfsplan anhand des Musters für einen Feuerwehrbedarfsplan gemäß der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes aufgestellt. Der Bedarfsplan wurde bereits Herrn Kreisbrandrat Stefan Schmöger zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan dient dazu, dem Gemeinderat als Entscheidungsträger darzulegen, welche Leistungen die Feuerwehr derzeit erbringt, erbringen kann und wie leistungsfähig sie bei der Festlegung bestimmter Voraussetzungen (bspw. Ausrückzeiten) sein müsste.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan auf Basis der Struktur der Gemeinde (1) ermittelt das Risikopotenzial (2), teilt das Gemeindegebiet in Gefährdungsklassen (3) ein, zeigt den Istzustand (4) der Feuerwehr auf (Personal, Fahrzeuge und Geräte, Feuerwehrhaus) und trifft Aussagen zum Sollzustand (5).

Zusammenfassend sind im Bedarfsplan unter Ziffer 6 (s. Anlage) folgende Maßnahmen als notwendig aufgenommen:

 

 

6.1 PERSONAL

 

In den nächsten 5 Jahren sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Erhöhung Ist-Stärke:

Zur Erhaltung und Erhöhung der Zahl der aktiven Feuerwehrleute wurde in Hohenroth eine Kinderfeuerwehr gegründet. Die Jugendfeuerwehren sollen in den Feuerwehren erhalten und ausgebaut werden.

 

Verbesserung Anzahl weibliche Mitglieder:

Durch die Gründung der Kinderfeuerwehr sind langfristig Grundlagen geschaffen worden, die Anzahl der weiblichen Mitglieder zu erhöhen.

 

Jugendfeuerwehr:

Durch verschiedene Veranstaltungen (z. B. Aktionsplan, Ferienprogramm) sollten junge Mitglieder für die Feuerwehren geworben und in die Feuerwehren eingegliedert werden. Dies könnte auch im Verbund mit den Feuerwehren Hohenroth, Leutershausen und Windshausen durchgeführt werden.

 

Ausbildungsstand:

Die Anzahl der Atemschutzgeräteträger sollte nach Möglichkeit erhöht werden. Nachrückenden Jugendlichen können zu Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden.
Die Anzahl der Berechtigten der Führerscheinklasse C 1, welche zum Führen des Feuerwehrfahrzeugs LF 8/6 der Gemeinde Hohenroth benötigt wird, ist zurzeit noch ausreichend, sollte jedoch im Auge behalten werden.

 

Erhöhung Tagesverfügbarkeit:
Die Tagesverfügbarkeit ist von der jeweiligen Arbeitsstelle und der Schichttätigkeit der Mitglieder abhängig. Die Feuerwehr hat darauf grundsätzlich wenig Einfluss.

Die Tagesverfügbarkeit ist zurzeit grundsätzlich ausreichend und wurde durch die Einbeziehung von Bauhofmitarbeitern aus der Bauhofgemeinschaft (BauGe Brend-Saale), bereits verbessert.

Weiter Möglichkeiten um die Tagesverfügbarkeit zu erhalten bzw. zur erhöhen sind:

.

·         Verstärktes werben um weibliche Mitglieder

·         Werben um Neubürger als aktive Feuerwehrleute

·         Einheitliche und gemeinsame Ausbildung der Aktiven Feuerwehrdienstleistenden in Hohenroth mit den Ortsteilen (insbesondere Modulare Truppausbildung (MTA), Atemschutzgeräteträger)

·         Versuch der Werbung von sog. Doppelmitgliedschaften bei auswärtigen Arbeitnehmern, die bei Unternehmen in Hohenroth, Leutershausen und Windshausen beschäftigt und bereits an ihrem Heimatort Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sind.

·         Ansprache von Feuerwehrdienstleistenden die nach einer Auszeit (Ausbildung, Studium, Familiengründung, Hausbau, Pflege von Angehörigen etc.) wieder in den aktiven Feuerwehrdienst zurückkehren wollen.

·         Für die Zukunft sollte auch über gemeinsame Einsätze (Ausrückgemeinschaften) der Wehren Hohenroth, Leutershausen und Windshausen Überlegungen angestellt werden. Durch diese Maßnahme kann die Tagesverfügbarkeit bei Einsatzkräften soweit erhöht werden, dass Einsätze mit voller Besetzung eines Fahrzeugs, auch mit der nötigen Anzahl an Atemschutzgeräteträgern gefahren werden können.

 

6.2 Beschaffungskonzepte Fahrzeuge

Der derzeitige Bestand an Fahrzeugen und  Anhängern stellt sich in Hohenroth, Leutershausen und Windshausen wie folgt dar:

 

Standort

Fahrzeugtyp

Kennzeichen

Fahrgestell

Aufbau

Baujahr

Hohenroth

LF 8/6

NES – 2160

MAN

Ziegler

2003

Hohenroth

MZW

NES – DX 55

VW LT

VW

2001

Hohenroth

AL 18

 

 

 

 

Leutershausen

TSF

NES-LH 112

Ford Transit

Compoint

2016

Windshausen

MTW

NES -297

VW LT

Bachert

1981

Windshausen

TSF-W

NES WI 112

Iveco

Iveco

2015

 

In den nächsten 5 Jahren sind folgende Neu/Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen geplant:

 

Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) für Hohenroth (2022)

Neubeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) für Hohenroth, als Ergänzung der Einsatzbereitschaft in der Gesamtgemeinde.

 

In seiner Stellungnahme hat der Kreisbrandrat verschiedene Punkte aus dem Feuerwehrbedarfsplan bewertet:

 

Zu Punkt 1.7 Gebäudestruktur/Gebäudehöhen:


Dieser Punkt wird redaktionell berichtigt, weil kein Gebäude höher als 18 Meter ist.

 

Nach Artikel 31 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen in jedem Gebäudegeschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege die ins Freie führen, vorhanden sein. Der zweite Rettungsweg kann auch durch ein Rettungsgerät der Feuerwehr abgedeckt werden. Als Rettungsgeräte der Feuerwehr ist u. a. die vierteilige Steckleiter zugelassen. Diese kann den zweiten Rettungsweg bis zu einer Höhe von ≤ 7 Meter Fußbodenunterkante, (8 Meter Brüstungshöhe) abdecken. Die in der Gemeinde vorhanden Gebäude haben eine maximale Rettungshöhe von 18 Metern. Der zweite Rettungsweg ist somit mit der vorhandenen Anhängerleiter (AL 18), der Feuerwehr Hohenroth, welche eine Rettungshöhe über 7 bis 18 Metern abdeckt, gesichert.

Zusätzlich kann die Stützpunktfeuerwehr der Kreisstadt Bad Neustadt a. d. Saale mit ihrer Drehleiter welche innerhalb der Hilfsfrist von 10 - 15 Minuten die Einsatzstellen in Hohenroth, Leutershausen und Windshausen erreichen kann, den zweiten Rettungsweg gewährleisten.

 

Zu Punkt 1.8 Löschwasserversorgung über das Leitungsnetz:
Dieser Punkt wurde im Bedarfsplan ergänzt.


Die Gemeinde Hohenroth, sowie die Ortsteile Leutershausen und Windshausen werden über das Leitungsnetz mit Löschwasser versorgt. Der Leitungsdruck unterschreitet nach Auskunft des Wassermeisters der Gemeinde Hohenroth in den Ortsgebieten Hohenroth, Leutershausen und Windshausen nicht den Mindestdruck von 1,5 bar. Bei der Planung und Ausweisung neuer Baugebiete findet das Arbeitsblatt W 405 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) Anwendung. Alle Planungen bezügliche der Wasserversorgung werden dem Kreisbrandrat zur Prüfung und Abstimmung der Löschwasserversorgung vorgelegt. Vorhandene bei der Befragung der Gewerbebetriebe gemeldete Zisternen sind mit der Mengenangabe im Bedarfsplan beschrieben.

 

 

Zu Punkt 2.0 Risikopotential der Gemeinde –Einsatzspektrum der Feuerwehr

Bei der Auswertung der Einsatzzahlen wurden alle im Gemeindegebiet absolvierten Einsätze gewertet.

 

 

Zu Punkt 3.0 Einteilung des Gemeindegebietes in Gefährdungsklassen

Die fehlende Summierung der Gefährdungsklassen wurde im Feuerwehrbedarfsplan ergänzt.

 

 

Zu Punkt 4.1.4 Altersstruktur der Feuerwehren:

Die Altersstruktur in Hohenroth und Leutershausen ist unter der kritischen Zahl von 40 Jahren. In Windshausen ist das Durchschnittalter von 40 Jahren mit 40,5 knapp überschritten. Durch verschiedene im Bedarfsplan beschriebene Maßnahmen, soll das Durchschnittsalter reduziert werden.

 

 

Zu Punkt 4.1.5 Qualität des Personals – Aus- und Fortbildungssituation

Zu Punkt 4.1.6 Tagesverfügbarkeit Atemschutzgeräteträger

In der Feuerwehr Hohenroth stehen mit 12 Personen gerade noch eine ausreichende Zahl von Atemschutzgeräteträgern zur Verfügung. In Leutershausen (7 Atemschutzgeräteträger) und Windshausen (10 Atemschutzgeräteträger) müssen weitere Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden. In Leutershausen und Windshausen stehen zurzeit keine Leiter Atemschutz zur Verfügung. Ein Leiter Atemschutz sollte hier benannt werden. Des Weiteren sollte für Leutershausen die Tagesverfügbarkeit mit Atemschutzgeräteträgern erhöht werden. Dies kann zum einen mit der Ausbildung von weiteren Atemschutzgeräteträgern oder durch Erhöhung der Verfügbarkeit durch Funkmeldeempfänger erfolgen.

 

Zu Punkt 4.2.3 Funksprechgeräte:

Eintragungen in der Tabelle für die Anzahl der Funkgeräte wurden berichtigt.

 

 

Zu Punkt 4.3.1 Feuerwehrgerätehäuser:

Hohenroth:

Das von einem Bauhof in ein Feuerwehrgerätehaus umgebaute Gebäude in Hohenroth wurde nach den geltenden Vorschriften UVV-konform umgebaut und hergerichtet. Das neue Feuerwehrhaus ist im Dezember 2019 bezogen worden. Im Gebäude wurde ein weiterer Stellplatz für das neu zu beschaffende Tragkraftspritzenfahrzueg Logistik (TSF L) neu geschaffen.

Windshausen:

Das Feuerwehrhaus wurde im Jahr 2018 erweitert und umgebaut. Es entspricht den Anforderungen eines Feuerwehrhauses. Im Anbau wurde auch eine Heizung mit eingebaut. Im Umfeld sind ausreichend Parkplätze für Einsatzkräfte vorhanden.

Leutershausen:

Das Feuerwehrhaus entspricht den Anforderungen eines Feuerwehrhauses. Im Umfeld sind ausreichend Parkplätze für Einsatzkräfte vorhanden.

 

Kooperation im Feuerwehrbereich, Schlauchpflegeeinrichtung und Reinigung von Schutzkleidung in der Gemeinde Salz

Im Bereich der Kreisstadt Bad Neustadt a. d. Saale haben sich 14 selbständige Kommunen zu einer NES-Allianz zusammen geschlossen. Im Rahmen dieser Allianz gibt es zurzeit eine Kooperation im Feuerwehrbereich, welche das Ziel hat in der von Hohenroth ca. 5 Kilometer entfernten Gemeinde Salz, eine gemeinsame Schlauchwaschanlage und eine Anlage zur Reinigung von Feuerwehrschutzkleidung in Betrieb zu nehmen. Die Logistik soll in einem Schlauchpool verknüpft werden. Bei künftigen Planungen der Gemeinde Hohenroth mit den Ortteilen muss dies mit berücksichtigt werden. Die Fertigstellung ist für Anfang 2020 geplant.

 

 

Zu Punkt 5.1.1 Quantität:

 

Die Tabelle mit der Quantität an Personal wurde redaktionell ergänzt.

 

 

Zu Punkt 5.2. Feuerwehrfahrzeuge:

 

In der Gemeinde Hohenroth mit den Ortteilen Leutershausen und Windshausen, befinden sich keine Gebäude, die höher als 18 Metern sind. Die vorhandene Anhängerleiter AL 18 ist deshalb für den zweiten Rettungsweg ausreichend. Zusätzlich kann bei Bedarf die nächstgelegene Drehleiter Typ 23/12 bei der Feuerwehr Bad Neustadt a. d. Saale angefordert werden.

Zu Punkt 5.2.2

Die Tabelle wurde redaktionell ergänzt und korrigiert.

 

6.2 Feuerwehrgerätehaus Hohenroth

 

Um die Herausforderungen für den Brandschutz zu gewährleisten, wurde das bereits im Eigentum der Gemeinde stehende Gebäude, in dem der Bauhof untergebracht war, in ein Feuerwehrgerätehaus umgebaut. Das Gebäude wird ab Dezember 2019 bezugsfertig sein.

Bei einem Treffen mit dem Kreisbrandrat Herrn Stefan Schmöger, Herrn Steffen Weber von der Regierung von Unterfranken als zuständiger für den Brand-und Katastrophenschutz und Vertreter der Gemeinde Hohenroth am 24.07.2017 wurde zur Sicherung des Brandschutzes in der Gemeinde eine zusätzliche Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) befürwortet. Das TSF-L ist ein Fahrzeug welches eine Feuerwehrtechnische Beladung und ein Tragkraftspritze vorhält. Dieses Fahrzeug soll ein Unterstützungsfahrzeug zu bestehenden Fahrzeugen der Gemeinde Hohenroth mit den Ortsteilen Leutershausen und Windshausen sein.

Für das noch anzuschaffende TSF-L wurde im umgebauten Feuerwehrgerätehaus bereits ein weiterer Stellplatz errichtet.

 

Punkt 3.2.2: Alarmierungsausstattung:

Aufgrund wachsender Gemeindegebiete kann es durchaus vorkommen, dass die vorhandene Alarmierungseinrichtung (Sirene) nicht mehr alle Bereiche im Alarmfall abdeckt und dadurch Personal alarmieren kann. Hier sind gegebenenfalls Messungen vorzunehmen, evtl. weitere Sirenenanlagen zu installieren oder eine notwendige Anzahl von Funkmeldeempfängern vorzuhalten. Eine Alarmierung per SMS-Mitteilung auf die Mobilfunktelefone der Feuerwehrdienstleistenden ist möglich, ersetzt aber keine Alarmierungseinrichtung wie Sirene oder Funkmelder. Die SMS-Alarmierung ist nicht als gesicherte Alarmierungseinrichtung zugelassen.

 


Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Hohenroth mit den Ortsteilen Leutershausen und Windshausen mit den darin dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren zur Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat stimmt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltmittel und nach entsprechender Einzelfallentscheidung (Sachentscheidungen) in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem Feuerwehrfachbereich in den nächsten Jahren folgenden Maßnahmen bzw. Beschaffungen grundsätzlich zu:

 

    1. Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs für das vorhandene Mehrzweckfahrzeug (MZF) Baujahr 2001 der Feuerwehr Hohenroth im Jahr 2022.

    2. Neubeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) als Ergänzung der vorhandenen Fahrzeuge der Gesamtgemeinde Hohenroth. Die Beschaffung muss bis Dezember 2024 abschlossen sein. Ansonsten sind Zuschüsse für den Stellplatz in Hohenroth an die Regierung von Unterfranken zurück zu erstatten.

  1. Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Hohenroth wird für 5 Jahre bis zum 31.12.2024 aufgestellt. Der Gemeinderat stimmt dem Inhalt (s. Anlage) zu.
    Bei einsatzrelevanten Veränderungen in der Gemeinde ist eine Neubewertung des Bedarfs an Personal, Ausrüstung und Gerätschaften u. U. bereits vor dem genannten Termin erforderlich.

  2. Die VG wird beauftragt rechtzeitig eine Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans für den Zeitraum 2025 bis 2030 auf den Weg zu bringen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15