Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 28, Lange Eller 18 im Ortsteil Windshausen in der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Das Carport, für ein Kraftfahrzeug, ist mit einer Tiefe von 5 m, einer Breite von 5,28 m und einer Höhe von 2,10 m in einer Holzkonstruktion mit Flachdach geplant. Im hinteren rechten Bereich des Carports Richtung Fl. Nr. 29 ist noch ein Abstellraum (2 m x 3,13 m) vorgesehen. Der Standort des Carports ist an der engsten Stelle mit 2 m Abstand zum Gehweg geplant.

 

Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

Da das Grundstück Fl. Nr. 28 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Für Garagen und Nebengebäude ist im Bebauungsplan „Erdmannstal“ als Dachform Satteldach und eine Dachneigung angepasst an den Hauptbaukörper festgesetzt. Die Stauräume vor den Garagen sind mit 5 m festgelegt. Baurechtlich wird ein Carport genauso behandelt wie eine Garage.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen  des Bebauungsplanes „Erdmannstal“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform, Dachneigung notwendig; außerdem für den Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen.

 

Des Weiteren ist ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung nötig. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht  auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

 

Für die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV) liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde.

 

Da der geplante Standort des Carports mindestens 2 m bis zum Gehweg beträgt geht aus bautechnischer Sicht von dem Bauwerk keine Gefährdung für den öffentlichen Verkehr aus, gerade auch da das Carport an der Seite zur Straße in einer Tiefe von 2,53 m offen geplant ist.

 

Die angrenzenden Nachbarn des Grundstücks Fl. Nr. 29 haben auf den Planunterlagen durch Unterschriftsleistung ihre Zustimmung zum geplanten Vorhaben erteilt.

 

Sollten seitens des Bauausschusses keine Einwände oder Bedenken erhoben werden, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 28, Lange Eller 18 im Ortsteil Windshausen in der Gemeinde Hohenroth entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 

Die Zustimmung zur Nichteinhaltung der im Bebauungsplan festgesetzen Baugrenze der abweichenden Dachform, Dachneigung und der Unterschreitung des Mindestabstandes vor  Garagen wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6