Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 29.11.2019 der Gemeinde Hohenroth eine Bedarfszuweisung nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Form einer Stabilisierungshilfe über 1,15 Mio. € als 5. Rate bewilligt – insbesondere unter folgenden Auflagen, die bis spätestens März 2020 erfüllt werden müssen:

 

 

Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts im Benehmen mit dem zuständigen Landratsamt gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 10. April 2019, Beschluss durch den Gemeinderat und Umsetzung mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Dabei sind grundsätzlich die Beschränkung auf den Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beachten sowie die freiwilligen Leistungen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit anzugehen.

Konsolidierungsmaßnahmen sind umzusetzen und fortlaufend zu prüfen; das Prüfungsergebnis ist im Haushaltskonsolidierungskonzept darzustellen.

Es soll aus dem Konzept hervorgehen, in welchem Jahr mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird – dies wäre zudem mit Zahlen zu belegen.

 

 

Die Gemeinde beabsichtigt auch im Jahr 2020 einen Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe zu stellen.

 

Die Fortschreibung des vom Gemeinderat beschlossenen Konsolidierungskonzeptes muss dem Landratsamt Rhön-Grabfeld bis 16.03.2020 übermittelt werden. Das Konzept wurde überarbeitet und fortgeschrieben (s. Anhang).

 

Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt

 

die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts für 2020 und die Folgejahre in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Tabellarische Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“

Auflistung der freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen

(Das Investitionsprogramm folgt aus der Beschlussfassung zum Haushalt)

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Folgende ergänzenden Empfehlungen / Beschlussfassungen werden getroffen:

 

Im Haushaltskonsolidierungskonzept wäre auf Seite 1, Nr. 1., vorletzter (Ab-)Satz, bei "(nach 3.500 € ..." die Jahreszahl von 2020 auf 2019 zu berichtigen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept als auch seine Anlagen werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14