Die Vereine in der Gemeinde Hohenroth leisten mit viel ehrenamtlichem Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der Kulturpflege und der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit (2003) beschlossen, dass Vereine/Gruppen, die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen, von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert der Gemeinde angesetzt wird und darüber hinaus liegende Verbrauchskosten durch die Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.

 

Ein Antrag des FSV Hohenroth vom 20.12.2019 mit der Bitte um vollständige Übernahme der Kosten für die Sportplatzbewässerung 2019 liegt der Gemeinde vor.

 

Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in einer Haushaltskonsolidierung. Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine/Gruppen, sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2020 neu geregelt werden.

 

Die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 werden jedoch noch nach der bisherigen Regelung bezuschusst.

 

So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2019 für die nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar:

 

 

 

 

 

 

Vereine/Gruppe

Verbrauch m³

Kosten €

Sockelbetrag als Zuschuss

Übersteigen-der Betrag

weiterer Zuschuss der Gemeinde 50 %

Gesamtzu-schuss Gemeinde

Eigenanteil

FSV Hohenroth

745 m³ Sportplatzbe-wässerung

979,59

0,00 €

0,00 €

0,00 €

979,59

0

FSV Hohenroth

195 m³ Wasser/Kanal

723,08

770,00

0,00

0,00

723,08

0

DJK Leutershausen

keine Sportplatzbewässerung ab 2017, 152 m³ Wasser/Kanal

637,86

770,00

0,00

0,00

637,86

0

DJK Windshausen

133 m³

233,58

770,00

0,00

0,00

233,58

0

Rad- und Heimatverein Höhenlust

80 m³

362,32

105,00

257,32

128,66

233,66

128,66

Kirchenchor

Musikverein

  1 m³ Kirchenchor

 22 m³

 Musikverein

183,51

105,00

78,51

39,26

144,26

39,25

Kuratie Leutershausen (Abrechnung bis 07.07.19, dann verkauft an Gemeinde)

23 m³

129,92

105,00

24,92

12,46

117,46

12,46

Dorfgemeinschaftshaus Querbachshof

18 m³

167,83

105,00

62,83

31,42

136,42

31,41

GESAMTSUMME d. ZUSCHÜSSE:

 

3.417,69

2.730,00

423,58

211,80

3.205,91

211,78

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die aufgeführten anteiligen Erstattungen an die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 letztmalig nach der bisherigen Regelung auszuzahlen.

 

Dem Antrag des FSV Hohenroth vom 20.12.2019 auf vollständige Übernahme der Gebühren für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 979,59 Euro wird stattgegeben.

 

Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine/Gruppen, sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2020 neu geregelt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14