Sitzung: 23.03.2020 GHR/003/2020
Die Vereine in der Gemeinde Hohenroth leisten mit viel ehrenamtlichem
Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der
Kulturpflege und der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.
Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit (2003) beschlossen,
dass Vereine/Gruppen, die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck
verfügen, von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit
unterstützt werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den
Verbrauchskosten im Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein
Modell entwickelt welches vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach
Vereinsgröße als Zuschusswert der Gemeinde angesetzt wird und darüber hinaus
liegende Verbrauchskosten durch die Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige
Leistung bezuschusst werden.
Ein Antrag des FSV Hohenroth vom 20.12.2019 mit der Bitte um
vollständige Übernahme der Kosten für die Sportplatzbewässerung 2019 liegt der
Gemeinde vor.
Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in einer Haushaltskonsolidierung.
Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden
Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch
unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der
einzelnen Vereine/Gruppen, sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2020 neu
geregelt werden.
Die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019
werden jedoch noch nach der bisherigen Regelung bezuschusst.
So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2019 für die
nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar:
Vereine/Gruppe |
Verbrauch m³ |
Kosten € |
Sockelbetrag als Zuschuss |
Übersteigen-der Betrag |
weiterer Zuschuss der
Gemeinde 50 % |
Gesamtzu-schuss Gemeinde |
Eigenanteil |
|
FSV
Hohenroth |
745 m³
Sportplatzbe-wässerung |
979,59 |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
979,59 |
0 |
|
FSV
Hohenroth |
195 m³ Wasser/Kanal |
723,08 |
770,00 |
0,00 |
0,00 |
723,08 |
0 |
|
DJK
Leutershausen |
keine Sportplatzbewässerung
ab 2017, 152 m³ Wasser/Kanal |
637,86 |
770,00 |
0,00 |
0,00 |
637,86 |
0 |
|
DJK
Windshausen |
133 m³ |
233,58 |
770,00 |
0,00 |
0,00 |
233,58 |
0 |
|
Rad-
und Heimatverein Höhenlust |
80 m³ |
362,32 |
105,00 |
257,32 |
128,66 |
233,66 |
128,66 |
|
Kirchenchor Musikverein |
1 m³ Kirchenchor 22 m³ Musikverein |
183,51 |
105,00 |
78,51 |
39,26 |
144,26 |
39,25 |
|
Kuratie
Leutershausen (Abrechnung bis 07.07.19, dann verkauft an Gemeinde) |
23 m³ |
129,92 |
105,00 |
24,92 |
12,46 |
117,46 |
12,46 |
|
Dorfgemeinschaftshaus
Querbachshof |
18 m³ |
167,83 |
105,00 |
62,83 |
31,42 |
136,42 |
31,41 |
|
GESAMTSUMME
d. ZUSCHÜSSE: |
|
3.417,69 |
2.730,00 |
423,58 |
211,80 |
3.205,91 |
211,78 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die aufgeführten anteiligen Erstattungen an
die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren
für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 letztmalig nach der bisherigen
Regelung auszuzahlen.
Dem Antrag des FSV Hohenroth vom 20.12.2019 auf vollständige Übernahme
der Gebühren für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 979,59 Euro wird
stattgegeben.
Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter
Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen
Vereine/Gruppen, sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2020 neu geregelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |