Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung der linken Garagenhälfte einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1720/4, Veitsberg 9 in Hohenroth in einen Beratungsraum/Arbeitsraum für ein Reisebüro vorgelegt.

 

 

Die Bauherren beantragten 2019 die Nutzungsänderung des Wintergartens des bestehenden Einfamilienwohnhauses in einen Beratungsraum für ein Reisebüro. Dieser Antrag konnte von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Die Bauherren geben an, dass der Wintergarten sich als Büroraum und für gelegentliche Beratungen aufgrund der Wärmeentwicklung schlecht eignet. Als Alternative soll der linke Bereich der Doppelgarage baulich verändert werden, um den entstehenden Raum als Beratungsraum nutzen zu können.

 

Hierzu ist der Einzug einer Trennwand vom Boden bis zum Dachgiebel geplant. Anstelle des linken Garagentores soll ein Schaufenster eingebaut werden. In der linken Garagenhälfte wird die Decke bis zum Dachstuhl geöffnet, die Balken in der Decke verbleiben als Sichtbalken.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1720/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“ in Hohenroth.

 

Die Nutzungsänderung hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.

 

Die erforderlichen 3 Stellplätze werden in der verbleibenden Garage, vor dem Beratungsraum und auf dem Stellplatz der im Zuge der Nutzungsänderung des Wintergartens errichtet wurde nachgewiesen.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde im Bauantragsverfahren geprüft.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Nutzungsänderung der linken Garagenhälfte einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1720/4, Veitsberg 9 in Hohenroth in einen Beratungsraum/Arbeitsraum für ein Reisebüro entsprechend der eingereichten Planskizzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6