Sitzung: 23.03.2020 GHR/003/2020
Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 163, jetzt Fl.-Nr. 163/1 Gemarkung
Windshausen befand sich bis zur Geschäftsaufgabe eine Gärtnerei. Die Gärtnerei
wurde zwischenzeitlich abgebrochen, seit diesem Zeitpunkt liegt das Grundstück
brach. Die Gemeinde Hohenroth hat sich zum Ziel gesetzt, diese innerörtliche
Brachfläche wieder einer Nutzung zuzuführen.
Die Firma ADITES GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale möchte auf dem
Grundstück eine Wohnanlage errichten und vermarkten. Durch das Vorhaben der
Firma ADITES GmbH würde die Fläche wieder einer im Rahmen der städtebaulichen
Entwicklung sinnvollen Nutzung zugeführt.
Zur Umsetzung des Projektes ist es notwendig die Fläche im Rahmen eines
Bebauungsplans zu überplanen. Zusätzlich muss der Flächennutzungsplan geändert
werden, da hier das Grundstück als Fläche für Erwerbsgärtnerei dargestellt ist.
Die Bauleitplanung entspricht aufgrund des räumlichen Umfangs und der geplanten
Art der baulichen Nutzung, den planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die
Aufstellung des Bebauungsplanes wird aus diesen Gründen im beschleunigten
Verfahren durchgeführt. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung, ohne eigenes Verfahren, durch
Planbeilage.
Im beschleunigten Verfahren kann vom Umweltbericht und einer
Umweltprüfung im Rahmen einer Bauleitplanung abgesehen werden. Zudem gelten
Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind,
als bereits erfolgt oder zulässig.
Die Firma ADITES GmbH hat das Planungsbüro Raumplan 3 aus Heustreu mit
der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen beauftragt. Der Planentwurf ist
der Beschlussvorlage beigefügt und wird dem Gemeinderat zu Beratung bekannt
gegeben.
Nach eingehender Beratung einigte sich der Gemeinderat darauf noch
folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan mit aufzunehmen:
- Um die Sicht auf den Verkehr zu
gewährleisten (Sichtdreieck), wird entlang der öffentlichen
Verkehrsflächen, die maximal zulässige Höhe von Einfriedungen auf 1 Meter
festgesetzt. Die Einfriedungen dürfen keine geschlossenen Flächen
aufweisen.
- Im Bereich der Doppelhäuser wo kein
ausreichender Stauraum von 5 Meter vorhanden ist, sind nur Carports in
offener Bauweise zulässig.
- Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze
nachzuweisen.
- Schottergärten sind nur bis zu einer
Größe von 10 m² zulässig.
- Im Rahmen eines allgemeinen Hinweises
wird Empfohlen, eine Zisterne für die Regenwassergewinnung zu errichten.
Beschluss:
1) Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte
Gärtnerei“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB
Die geplante Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha und erstreckt sich ganz oder teilweise über
folgende Grundstücke
Fl.-Nr. 163/1 und 165, Gemarkung Windshausen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroth erfolgt im
Wege der Berichtigung, im Zuge des Bebauungsplanverfahren „Alte Gärtnerei“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
14 |
Beschluss:
2) Planentwurf
Der vom Planungsbüro Raumplan 3, Heustreu ausgearbeitete Entwurf des
Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“, in der Fassung vom 23.03.2020 wird vom
Gemeinderat unter Beachtung der folgenden zu ergänzenden Festsetzungen
anerkannt:
- Um die Sicht auf den Verkehr zu
gewährleisten (Sichtdreieck), wird entlang der öffentlichen
Verkehrsflächen die maximal zulässige Höhe von Einfriedungen auf 1 Meter
festgesetzt. Die Einfriedungen dürfen keine geschlossenen Flächen
aufweisen.
- Im Bereich der Doppelhäuser wo kein
ausreichender Stauraum von 5 Meter vorhanden ist, sind nur Carports in
offener Bauweise zulässig.
- Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze
nachzuweisen.
- Schottergärten sind nur bis zu einer
Größe von 10 m² zulässig.
- Im Rahmen eines allgemeinen Hinweises
wird empfohlen, eine Zisterne für die Regenwassergewinnung zu errichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des anerkannten Entwurfes
des Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form
einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am
Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
14 |