Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 163, jetzt Fl.-Nr. 163/1 Gemarkung Windshausen befand sich bis zur Geschäftsaufgabe eine Gärtnerei. Die Gärtnerei wurde zwischenzeitlich abgebrochen, seit diesem Zeitpunkt liegt das Grundstück brach. Die Gemeinde Hohenroth hat sich zum Ziel gesetzt, diese innerörtliche Brachfläche wieder einer Nutzung zuzuführen.

 

Die Firma ADITES GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale möchte auf dem Grundstück eine Wohnanlage errichten und vermarkten. Durch das Vorhaben der Firma ADITES GmbH würde die Fläche wieder einer im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sinnvollen Nutzung zugeführt.

 

Zur Umsetzung des Projektes ist es notwendig die Fläche im Rahmen eines Bebauungsplans zu überplanen. Zusätzlich muss der Flächennutzungsplan geändert werden, da hier das Grundstück als Fläche für Erwerbsgärtnerei dargestellt ist. Die Bauleitplanung entspricht aufgrund des räumlichen Umfangs und der geplanten Art der baulichen Nutzung, den planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird aus diesen Gründen im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung, ohne eigenes Verfahren, durch Planbeilage.

Im beschleunigten Verfahren kann vom Umweltbericht und einer Umweltprüfung im Rahmen einer Bauleitplanung abgesehen werden. Zudem gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig.

 

Die Firma ADITES GmbH hat das Planungsbüro Raumplan 3 aus Heustreu mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen beauftragt. Der Planentwurf ist der Beschlussvorlage beigefügt und wird dem Gemeinderat zu Beratung bekannt gegeben.

 

Nach eingehender Beratung einigte sich der Gemeinderat darauf noch folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan mit aufzunehmen:

 

  1. Um die Sicht auf den Verkehr zu gewährleisten (Sichtdreieck), wird entlang der öffentlichen Verkehrsflächen, die maximal zulässige Höhe von Einfriedungen auf 1 Meter festgesetzt. Die Einfriedungen dürfen keine geschlossenen Flächen aufweisen.

 

  1. Im Bereich der Doppelhäuser wo kein ausreichender Stauraum von 5 Meter vorhanden ist, sind nur Carports in offener Bauweise zulässig.

 

  1. Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen.

 

  1. Schottergärten sind nur bis zu einer Größe von 10 m² zulässig.

 

  1. Im Rahmen eines allgemeinen Hinweises wird Empfohlen, eine Zisterne für die Regenwassergewinnung zu errichten.

 

 


Beschluss:

 

1)         Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die geplante Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha und erstreckt sich ganz oder teilweise über folgende Grundstücke

Fl.-Nr. 163/1 und 165, Gemarkung Windshausen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroth erfolgt im Wege der Berichtigung, im Zuge des Bebauungsplanverfahren „Alte Gärtnerei“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

14

 

 

Beschluss:

 

2)         Planentwurf

 

Der vom Planungsbüro Raumplan 3, Heustreu ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“, in der Fassung vom 23.03.2020 wird vom Gemeinderat unter Beachtung der folgenden zu ergänzenden Festsetzungen anerkannt:

 

  1. Um die Sicht auf den Verkehr zu gewährleisten (Sichtdreieck), wird entlang der öffentlichen Verkehrsflächen die maximal zulässige Höhe von Einfriedungen auf 1 Meter festgesetzt. Die Einfriedungen dürfen keine geschlossenen Flächen aufweisen.

 

  1. Im Bereich der Doppelhäuser wo kein ausreichender Stauraum von 5 Meter vorhanden ist, sind nur Carports in offener Bauweise zulässig.

 

  1. Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen.

 

  1. Schottergärten sind nur bis zu einer Größe von 10 m² zulässig.

 

  1. Im Rahmen eines allgemeinen Hinweises wird empfohlen, eine Zisterne für die Regenwassergewinnung zu errichten.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des anerkannten Entwurfes des Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

14