Sitzung: 23.03.2020 GHR/003/2020
Der Haushaltsentwurf sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2023 wurden
durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in
Abstimmung mit dem 1. Bürgermeister auf Grundlage der Vorberatungen des
Gemeinderates und des Finanzausschusses erstellt.
Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes
2020 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, die
Entwicklung der freien Finanzspanne sowie die Schulden- und
Rücklagenentwicklung werden dem Gemeinderat auch mit Hilfe des Vorberichts
(inkl. Anlagen) erläutert.
Der Stellenplan zum Haushalt
weist für 2020 folgende Stellen aus:
Beamte:
Hauptamtlicher Erster Bürgermeister (Besoldungsgruppe A 15)
Beschäftigte
(ohne Sozial- und Erziehungsdienst):
1 Stelle
Entgeltgruppe 3 TVöD (Köchin)
4 Stellen Entgeltgruppe 2 TVöD (Küchenhilfen)
12 Stellen
Entgeltgruppe 1 TVöD - Personen, die auf Stundenbasis beschäftigt sind
(Verwaltung, 8 Reinigungskräfte,
Gemeindedienerin, Hilfskraft für Kehrarbeiten/Geschirrverleih/Grünanlagen und
1 Hausmeister)
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst:
0,77 Stellen Entgeltgruppe S 17 TVöD
1 Stelle Entgeltgruppe S 15 TVöD
0,5 Stellen S 11 b TVöD (Quartiersmanagement –
01.05.2020 bis 30.04.2024)
0,71 Stellen Entgeltgruppe S 9 TVöD
10,74 Stellen Entgeltgruppe S 8 a TVöD
3,23 Stellen Entgeltgruppe S 4 TVöD
6,07 Stellen Entgeltgruppe S 3 TVöD
Je 1 Stelle für Vor- sowie Berufspraktikum im Sozial- und
Erziehungsdienst
Die tatsächliche Besetzung der Stellen (KiTa) erfolgt nach
den Buchungszeiten der Kinder und dem Gewichtungsfaktor gemäß Bayer.
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Die Finanzplanung für die
Jahre 2021 bis 2023 stellt sich wie folgt dar:
2021: Verwaltungshaushalt 6.997.500 €
+ Vermögenshaushalt 3.410.800 €
= Gesamthaushalt 10.408.300
€
2022: Verwaltungshaushalt 7.115.700 €
+ Vermögenshaushalt 3.241.900 €
= Gesamthaushalt 10.357.600
€
2023: Verwaltungshaushalt 7.224.800 € +
Vermögenshaushalt 1.475.000 €
= Gesamthaushalt 8.699.800
€
Die Haushaltssatzung 2020, die Finanzplanung und der Stellenplan werden
vom Gemeinderat wie folgt (separat) beschlossen:
Beschluss 1 – Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2020:
Der Gemeinderat Hohenroth setzt die Einzelansätze des Haushaltsplanes 2020
in der vorgelegten Fassung fest und billigt die Haushaltssatzung.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.965.300
€ und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 8.138.500 €
ausgeglichen ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.091.000 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14 Mitgliederanzahl: 17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 14
Beschluss 2 –
Stellenplan 2020:
Dem Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes 2020 wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14 Mitgliederanzahl: 17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 14
Beschluss 3 –
Finanzplanung bis 2023:
Der Finanzplanung bis 2023 – mit dem entsprechenden Investitionsprogramm
– als Anlage zum Haushaltsplan 2020 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |