Dem Bauausschuss wird der Tekturantrag –Nutzungsänderung- Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der Kirchgasse vorgelegt. Der Tekturantrag ist erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung vom 10.08.2017 Nr. 4.1-6024-20170580 die Räume im Untergeschoss als Einliegerwohnung genutzt werden sollen.

 

Bei einer Voranfrage im Landratsamt wurde auf die durch zuführende Nachbarbeteiligung hingewiesen. Nach Mitteilung des Bauherrn erteilen die Nachbarn keine Unterschriften.

 

Die Nachbarn, die ihre Unterschrift nicht erteilten, erhalten einen Abdruck des Genehmigungsbescheides durch das Landratsamt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 225 liegt im Altortbereich von Hohenroth, die Berechnung der erforderlichen Stellplätze erfolgt somit nicht nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Hohenroth, sondern der Garagen- und Stellplatzverordnung des Bayerischen Staatsministerium des Innern. Für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen ist je ein Stellplatz je Wohnung erforderlich. Es wird ein Stellplatz in der Garage und ein Stellplatz im südlichen Grundstücksbereich mit Zufahrt über den Pfarrer-Mergenthaler-Weg nachgewiesen.

 

Der als Ortsstraße gewidmete „Pfarrer-Mergenthaler-Weg“ dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuchs (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG). Insoweit ist die Zufahrt zum geplanten Stellplatz gesichert.

 

Durch die geplante Nutzungsänderung werden Belange der Erschließung aus Sicht der Tiefbauabteilung nicht berührt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag –Nutzungsänderung- Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der Kirchgasse entsprechend den eingereichten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6