Sitzung: 23.03.2020 GHR/003/2020
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat
gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen
Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke
erarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein
ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten
(1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der
Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits
den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu
halten und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen
nicht zu beeinträchtigen.
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert
die eingegangenen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.
Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für
einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht,
die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche
Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird
jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis
vorgelegt.
Beschluss:
Folgende Spenden an die Gemeinde Hohenroth wurden im Jahr 2019 durch die
Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:
Anbieter / Geber der Zuwendung |
Tag d. Angebots / |
Art der Zuwendung |
Betrag |
Zweck |
rechtl. Beziehungsverh. |
Obst- und Gartenbauverein
Hohenroth |
25.01.2019 |
Geldzuwendung |
2.900,06 € |
für die Jugendfeuerwehr
und Kindergarten |
örtlicher Verein |
Schlosshotel Bad Neustadt |
28.02.2019 |
Sachzuwendung |
100,00 € |
20 Packungen Crépe-Teig
für den |
nichts bekannt |
Haarschneiderei NF |
20.05.2019 |
Sachzuwendung |
1.359,00 € |
Thermomix für
Kindergarten in Hohenroth |
nichts bekannt |
Graf Steffen |
05.08.2019 |
Geldzuwendung |
100,00 € |
für den Kindergarten in
Windshausen |
nichts bekannt |
Büchs Martin |
05.08.2019 |
Geldzuwendung |
300,00 € |
für den Kindergarten in
Windshausen |
nichts bekannt |
Sparkasse Bad Neustadt |
29.10.2019 |
Geldzuwendung |
300,00 € |
Spende aus dem
PS-Reinertrag |
Hausbank der Gemeinde |
Haarschneiderei NF |
19.12.2019 |
Geldzuwendung |
1.000,00 € |
für den Jugendraum in
Hohenroth |
nichts bekannt |
Gesamtsumme: |
6.059,06 € |
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden für die
gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2019, wie dokumentiert, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |