Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.

Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangenen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.


Beschluss:

 

Folgende Spenden an die Gemeinde Hohenroth wurden im Jahr 2019 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:

Anbieter / Geber der Zuwendung

Tag d. Angebots /
der Ausreichung

Art der Zuwendung

Betrag

Zweck

rechtl. Beziehungsverh.
zw. Anbieter / Geber der Zuwendung
u. Empfänger

Obst- und Gartenbauverein Hohenroth

25.01.2019

Geldzuwendung

2.900,06 €

für die Jugendfeuerwehr und Kindergarten

örtlicher Verein

Schlosshotel Bad Neustadt

28.02.2019

Sachzuwendung

   100,00 €

20 Packungen Crépe-Teig für den
Kindergarten in Hohenroth

nichts bekannt

Haarschneiderei NF

20.05.2019

Sachzuwendung

1.359,00 €

Thermomix für Kindergarten in Hohenroth

nichts bekannt

Graf Steffen

05.08.2019

Geldzuwendung

   100,00 €

für den Kindergarten in Windshausen

nichts bekannt

Büchs Martin

05.08.2019

Geldzuwendung

   300,00 €

für den Kindergarten in Windshausen

nichts bekannt

Sparkasse Bad Neustadt

29.10.2019

Geldzuwendung

   300,00 €

Spende aus dem PS-Reinertrag

Hausbank der Gemeinde

Haarschneiderei NF

19.12.2019

Geldzuwendung

1.000,00 €

für den Jugendraum in Hohenroth

nichts bekannt

Gesamtsumme:

6.059,06 €

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden für die gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2019, wie dokumentiert, zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14