Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Errichtung zweier Schleppdachgauben und neuer Dacheindeckung auf dem Grundstück Fl. Nr. 194 in der Köhlerstraße 7 in Windshausen vorgelegt.

 

Auf der Ostseite (Breite 3,00 m) und auf der Westseite (Breite 3,55 m) des Dachgeschosses soll jeweils eine Schleppdachgaube aufgebracht werden. Die Dacheindeckung für das gesamte Dach erfolgt in rot bis rotbraunen Dachziegeln.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 194 liegt im Innerortsbereich von Windshausen am östlichen Ortsrand der Köhlerstraße. Das Vorhaben ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu behandeln. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Durch den Dachgeschossausbau wird eine neue Wohneinheit geschaffen. Die erforderlichen Stellplätze werden in der vorhandenen Doppelgarage und in der nordöstlichen Grundstücksecke im Einmündungsbereich Weinbergstraße und Köhlerstraße nachgewiesen. Verkehrsrechtlich ist der Einmündungsbereich bis zu je 5 m vom Schnittpunkt der Fahrbahnkante freizuhalten. Der tatsächliche Straßenverlauf der Köhlerstraße befindet sich weiter östlich wie im Lageplan ersichtlich. Die Stellplätze wurden durch den Eigentümer bereits vor mehreren Jahren errichtet. Ein erhöhtes Gefahrenpotential hat sich nicht entwickelt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Errichtung zweier Schleppdachgauben und neuer Dacheindeckung auf dem Grundstück Fl. Nr. 194 in der Köhlerstraße 7 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8