Sitzung: 18.05.2020 GHR/013/2020
Gemeinderatsmitglied Daniel Rossmann sprach den aktuellen Fußweg vom
Hundeplatz nach Bad Neustadt an. Auf Höhe der Straßenquerung über die NES21 in
die Hohenrother Straße in Bad Neustadt gibt es keine Möglichkeit um auf den
Fahrradweg am Kreisel zu gelangen. Bürgermeister Straub entgegnete, dass dieser
Bereich zur Gemarkung Bad Neustadt zähle und das Anliegen in den
Zuständigkeitsbereich der Stadt Bad Neustadt fällt.
Eine Abzweigung vom Fahrradweg am Kreisel zum Veitsberg hoch wäre jedoch
sinnvoll.