Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag für die Errichtung einer aufgeständerten Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 583, Grabigter Weg in der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 583 eine Photovoltaikanlage mit zwei Modulen zu installieren. Die Anlage soll aufgeständert mit einer Höhe zwischen 1,8 m und 4 m errichtet werden.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Grabigter Weg“. Zulässig sind aufgeständerte Photovoltaik-Module zum Zweck der Stromgewinnung aus Sonnenenergie. Die maximal zulässige Höhe der Photovoltaik-Tische beträgt maximal 4 m.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.