Der Kindergartenausschuss wird über die Maßnahmen und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Betrieb der Hohenröther Einrichtungen informiert. Mit Wirkung ab dem 16.03.2020 wurde in ganz Bayern ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen staatlich angeordnet.

 

Da es sich bei den Einrichtungen in Hohenroth und Windshausen um gemeindliche handelt, musste das Entgelt des Personals im regulären Umfang fortgezahlt werden. Die Einrichtungsleiterin, Frau Krammer, erstellte wöchentliche Dienstpläne, um eine Notbetreuung, welche nur von bestimmten Personengruppen in Anspruch genommen werden durfte, in den Einrichtungen zu gewährleisten.

 

Ab dem 25.05.2020 durften u. a. wieder die Vorschulkinder für das Schuljahr 2020/2021 die Einrichtungen besuchen. Am 15.06.2020 fand eine weitere Ausweitung des Notbetreuungsangebots statt. Seit 01.07.2020 können wieder alle Kinder in den Einrichtungen begrüßt werden.

 

Von Seiten der Einrichtungen wurden umfangreiche Hygienemaßnahmen getroffen.

 

Die Familien wurden regelmäßig durch Elterninformationsschreiben und Aushänge über den aktuellen Sachstand informiert. Hierbei zeigte sich jedoch, dass dieser Informationsweg nicht mehr zeitgemäß erscheint. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, mittelfristig auf eine digitale Informationsplattform umzusteigen.

 

Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung wurde vom Freistaat Bayern den Einrichtungsträgern überlassen, d. h. die Gemeinde Hohenroth hätte durchaus die Benutzungsgebühren vollumfänglich weitererheben können. Da die Notbetreuung nur unter entsprechenden Voraussetzungen (tageweise) möglich war, wurde entschieden, eine anteilige Abrechnung der Gebühren vorzunehmen. Die Beantragung der Kostenübernahme durch den Freistaat wird zeitnah von der Verwaltung durchgeführt werden. In welcher Höhe ein Defizit oder ein Kostenüberschuss entstehen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

 

Verpflegungskosten wurden entsprechend ausgesetzt. In den drei Monaten wurden daher auch keine Kosten für die weiterhin zur Verfügung gestellten Getränke erhoben. Dennoch kommen Beschwerden auf, wie die Gemeinde mit den Verpflegungskosten für März 2020 umgehend wird, da die Kinder überwiegend nur den halben Monat eine Einrichtung besuchen konnten.

 

Die Verpflegungskosten betragen bisher 20 € monatlich, für den halben Monat März geht es hier gerade mal um 10 €. Wie bereits erwähnt, hätte die Gemeinde die Benutzungsgebühren in den letzten Monaten in voller Höhe erheben können, für die betreuten Kinder wurden jedoch umfangreiche tageweise Berechnungen, die exakt die Betreuungen abbildeten, durchgeführt. Ab April wurden die Verpflegungskosten voll ausgesetzt, obwohl weiterhin Getränke zur Verfügung gestellt wurden. Die letzten Monate bedeuteten für alle absolute Ausnahmesituationen, auf die sich niemand vorbereiten konnte. Die Eltern sind nach bestem Wissen und Gewissen regelmäßig informiert und begleitet worden, die Kinder sind nach den gesetzlichen Vorgaben optimal betreut worden.

 

In Anbetracht dieser Umstände empfanden es die Ausschussmitglieder mehr als befremdlich, wie unsensibel die Eltern mit ihren Forderungen und ihrem Anspruchsdenken sind. Es ist ein Gebot des Respekts dem Personal gegenüber, das hier vermisst wird. Beim pädagogischen Personal, bei der Verwaltung, bei den Entscheidern, die sich alle mit entsprechendem Einsatz über Maßen engagiert haben, kommt dies mehr als ernüchternd an.