In seiner Sitzung vom 08.10.2018 hat sich der Bauausschuss mit einer formlosen Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1761, Gemarkung Hohenroth (An der Steig) mit einem Wohnhaus befasst.

Das Grundstück liegt baurechtlich im Außenbereich und zusätzlich teilweise im benachbarten Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Bayerische Rhön“.

 

Im Zuge dessen hat der Bauausschuss vorgeschlagen, auch das Grundstück Fl.Nr. 1762 einer Bebauung zuzuführen und so eine sinnvolle Ortsabrundung südlich der Straße „An der Steig“ zu verfolgen (vgl. Lageplan).

 

Um dort eine für die Bebauung notwendige gemeindliche Bauleitplanung in Form einer Ortsabrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ermöglichen, wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.01.2019, die Herausnahme der für die Bebauung vorgesehenen Teilflächen aus dem LSG beantragt. Mit Bekanntmachung am 31.10.2019 im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken, wurde die Herausnahme vollzogen. Als Ersatzflächen wurden gleichzeitig die Fl.Nrn.: 472, 476, 477, 478 und 479, Gemarkung Leutershausen neu ins LSG aufgenommen.

 

Nach der Herausnahme der für die Bebauung vorgesehenen Flächen aus dem LSG, wurde die Bauvoranfrage durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld mit Bescheid vom 16.12.2019 verbeschieden. Hierbei wurde die bauaufsichtliche Genehmigung nur dann in Aussicht gestellt, wenn die im Jahr 1992 für das benachbarte Grundstück Fl.Nr. 1758 erlassene Ortsabrundungssatzung um die für die Bebauung vorgesehene Flächen erweitert wird.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde zwischenzeitlich zusammen mit den Grundstückseigentümern und den Versorgungsträgern, die Erschließung der Grundstücke tiefbautechnisch abgeklärt und für wirtschaftlich realisierbar erachtet.

 

Für die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung aus dem Jahr 1992 ist ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Die dazu notwendigen planerischen Leistungen werden vom Büro Stadtplanung Wegner, Veitshöchheim in Zusammenarbeit mit dem Büro Glanz, Leutershausen übernommen. Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis.

 

Die anfallenden Kosten für die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung und für die Erschließung der Grundstücke, haben die Grundstückseigentümer zu tragen. Dazu wird eine Erschließungsvereinbarung mit Kostenübernahmeerklärung zwischen der Gemeinde und den Eigentümern abgeschlossen. Der Gemeinde entstehen somit keine Kosten.


Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat Hohenroth beschließt die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „An der Steig“ aus dem Jahr 1992, um die im Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1759 bis 1762, Gemarkung Hohenroth. Die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung erfolgt aus städtebaulichen Gründen und ermöglicht eine sinnvolle Ortsabrundung südlich der Straße „An der Steig“.

 

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Für die Ausarbeitung der notwendigen Planunterlagen werden das Büro Stadtplanung Wegner, Veitshöchheim und das Büro Glanz, Leutershausen beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis.

 

  1. Der Gemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeister zum Abschluss einer Erschließungsvereinbarung mit Kostenübernahmeerklärung für die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung und der Erschließung der Grundstücke.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16