Sitzung: 20.07.2020 GHR/007/2020
In seiner Sitzung vom 08.10.2018 hat sich der Bauausschuss mit einer
formlosen Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1761, Gemarkung
Hohenroth (An der Steig) mit einem Wohnhaus befasst.
Das Grundstück liegt baurechtlich im Außenbereich und zusätzlich
teilweise im benachbarten Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Bayerische Rhön“.
Im Zuge dessen hat der Bauausschuss vorgeschlagen, auch das Grundstück
Fl.Nr. 1762 einer Bebauung zuzuführen und so eine sinnvolle Ortsabrundung
südlich der Straße „An der Steig“ zu verfolgen (vgl. Lageplan).
Um dort eine für die Bebauung notwendige gemeindliche Bauleitplanung in
Form einer Ortsabrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
zu ermöglichen, wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.01.2019, die
Herausnahme der für die Bebauung vorgesehenen Teilflächen aus dem LSG beantragt.
Mit Bekanntmachung am 31.10.2019 im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken,
wurde die Herausnahme vollzogen. Als Ersatzflächen wurden gleichzeitig die
Fl.Nrn.: 472, 476, 477, 478 und 479, Gemarkung Leutershausen neu ins LSG
aufgenommen.
Nach der Herausnahme der für die Bebauung vorgesehenen Flächen aus dem
LSG, wurde die Bauvoranfrage durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld mit Bescheid
vom 16.12.2019 verbeschieden. Hierbei wurde die bauaufsichtliche Genehmigung
nur dann in Aussicht gestellt, wenn die im Jahr 1992 für das benachbarte
Grundstück Fl.Nr. 1758 erlassene Ortsabrundungssatzung um die für die Bebauung
vorgesehene Flächen erweitert wird.
Von Seiten der Verwaltung wurde zwischenzeitlich zusammen mit den
Grundstückseigentümern und den Versorgungsträgern, die Erschließung der
Grundstücke tiefbautechnisch abgeklärt und für wirtschaftlich realisierbar erachtet.
Für die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung aus dem Jahr 1992 ist ein
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Die dazu notwendigen
planerischen Leistungen werden vom Büro Stadtplanung Wegner, Veitshöchheim in
Zusammenarbeit mit dem Büro Glanz, Leutershausen übernommen. Die Vergütung
erfolgt auf Stundenbasis.
Die anfallenden Kosten für die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung und
für die Erschließung der Grundstücke, haben die Grundstückseigentümer zu tragen.
Dazu wird eine Erschließungsvereinbarung mit Kostenübernahmeerklärung zwischen
der Gemeinde und den Eigentümern abgeschlossen. Der Gemeinde entstehen somit
keine Kosten.
Beschluss:
- Der Gemeinderat Hohenroth beschließt
die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „An der Steig“ aus dem Jahr
1992, um die im Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke
Fl.Nr. 1759 bis 1762, Gemarkung Hohenroth. Die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung
erfolgt aus städtebaulichen Gründen und ermöglicht eine sinnvolle
Ortsabrundung südlich der Straße „An der Steig“.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
- Für die Ausarbeitung der notwendigen
Planunterlagen werden das Büro Stadtplanung Wegner, Veitshöchheim und das
Büro Glanz, Leutershausen beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf
Stundenbasis.
- Der Gemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeister
zum Abschluss einer Erschließungsvereinbarung mit Kostenübernahmeerklärung
für die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung und der Erschließung der
Grundstücke.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |