Die Gemeinde Hohenroth befindet sich gegenwärtig in einer Haushaltskonsolidierung. Die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen nehmen einen erheblichen Posten im Gemeindehaushalt ein. Im vergangenen Kalenderjahr wurden unter Berücksichtigung eines fiktiven kommunalen Eigenanteils zur Betriebskostenförderung Defizite von rd. 150.000 € in Hohenroth und rd. 44.600 € in Windshausen eingefahren.

 

Aus diesem Grund hat der Kindergartenausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2020 neben der Abschaffung des Helferbonus über weitere Anpassungen im Zusammenhang mit den Benutzungsgebühren und Verpflegungskosten zum neuen Betreuungsjahr beraten.

 

Es wurde festgestellt, dass Gebührenermäßigungen, welche von Seiten der Gemeinde Hohenroth auf freiwilliger Basis gewährt werden, nicht mehr zweckmäßig erscheinen. Die Vielzahl der Ermäßigungsmöglichkeiten führt regelmäßig zu Unstimmigkeiten bei den Familien, wie auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus werden die Kinder – mit nur wenigen Ausnahmen – mit der Einführung des Elternbeitragszuschusses zum 01.04.2019 und des Bayerischen Krippengeldes zum 01.01.2020 durch den Freistaat Bayern mit jeweils 100 € monatlich entlastet. Der Kindergartenausschuss hat daher den Wegfall der Ermäßigungen beschlossen.

 

Von einer Anpassung der Benutzungsgebühren für das kommende Betreuungsjahr wurde indes abgesehen, zumal mit dem Wegfall des Helferbonus für Familien nicht mehr die Möglichkeit besteht, eine Kostenerstattung von maximal 5 € pro Monat zu erarbeiten.

 

Aufgrund des hohen für den Verpflegungsbereich entfallenen Anteils am Defizit wurden umfassende Kostenanpassungen festgelegt. Hierbei muss betont werden, dass die Kindertageseinrichtungen mit eigenem Personal eine qualitativ hochwertige Verpflegung anbieten.

 

Die Gebühren- und Kostenanpassungen sind im Einzelnen dem beigefügten Satzungsentwurf zu entnehmen.

 

Der Gemeinderat ist für den Neuerlass der Satzung zuständig (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf beigefügten Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth (Kindertageseinrichtungengebührensatzung – KitaGebS).

 

Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.09.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungengebührensatzung vom 01.07.2019 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16