Sitzung: 20.07.2020 GHR/007/2020
Die Gemeinde Hohenroth befindet sich gegenwärtig in einer
Haushaltskonsolidierung. Die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen nehmen
einen erheblichen Posten im Gemeindehaushalt ein. Im vergangenen Kalenderjahr
wurden unter Berücksichtigung eines fiktiven kommunalen Eigenanteils zur
Betriebskostenförderung Defizite von rd. 150.000 € in Hohenroth und rd. 44.600
€ in Windshausen eingefahren.
Aus diesem Grund hat der Kindergartenausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2020
neben der Abschaffung des Helferbonus über weitere Anpassungen im Zusammenhang
mit den Benutzungsgebühren und Verpflegungskosten zum neuen Betreuungsjahr
beraten.
Es wurde festgestellt, dass Gebührenermäßigungen, welche von Seiten der
Gemeinde Hohenroth auf freiwilliger Basis gewährt werden, nicht mehr zweckmäßig
erscheinen. Die Vielzahl der Ermäßigungsmöglichkeiten führt regelmäßig zu
Unstimmigkeiten bei den Familien, wie auch zu einem erhöhten
Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus werden die Kinder – mit nur wenigen
Ausnahmen – mit der Einführung des Elternbeitragszuschusses zum 01.04.2019 und
des Bayerischen Krippengeldes zum 01.01.2020 durch den Freistaat Bayern mit
jeweils 100 € monatlich entlastet. Der Kindergartenausschuss hat daher den
Wegfall der Ermäßigungen beschlossen.
Von einer Anpassung der Benutzungsgebühren für das kommende
Betreuungsjahr wurde indes abgesehen, zumal mit dem Wegfall des Helferbonus für
Familien nicht mehr die Möglichkeit besteht, eine Kostenerstattung von maximal
5 € pro Monat zu erarbeiten.
Aufgrund des hohen für den Verpflegungsbereich entfallenen Anteils am
Defizit wurden umfassende Kostenanpassungen festgelegt. Hierbei muss betont
werden, dass die Kindertageseinrichtungen mit eigenem Personal eine qualitativ
hochwertige Verpflegung anbieten.
Die Gebühren- und Kostenanpassungen sind im Einzelnen dem beigefügten
Satzungsentwurf zu entnehmen.
Der Gemeinderat ist für den Neuerlass der Satzung zuständig (Art. 32
Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf
beigefügten Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
Hohenroth (Kindertageseinrichtungengebührensatzung – KitaGebS).
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.09.2020 in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Kindertageseinrichtungengebührensatzung vom 01.07.2019 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |