In seiner Sitzung vom 02.07.2020 hat der Kindergartenausschuss über verschiedene Anpassungen im Zusammenhang mit den Benutzungsgebühren und Verpflegungskosten zum neuen Betreuungsjahr beraten.

 

Unter anderem wurde beschlossen, dass der sog. Helferbonus mit dem Ende des laufenden Betreuungsjahres abgeschafft wird. Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Bonus, der eingeführt wurde, um die Familien zu „ehrenamtlichen“ Helfereinsätzen zu bewegen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass der Helferbonus mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden und generell problembehaftet ist.

 

Außerdem wurde festgelegt, dass die Mindestbuchungszeit (3 – 4 Stunden) im Krippenbereich der Mindestbuchungszeit des Regelbereichs angeglichen wird. In der Eingewöhnungsphase kann von der Mindestbuchungszeit abgewichen werden, der Gebührensatz bleibt hiervon allerdings unberührt.

 

Aus diesem Grund wird eine Anpassung der Kindertageseinrichtungensatzung (KitaS) erforderlich. Nachdem die Satzung nicht genehmigungspflichtig ist, empfiehlt es sich statt einer Änderungssatzung eine neue Satzung zu erlassen. In diesem Zuge werden zudem redaktionelle Änderungen, die keine erhebliche Bedeutung haben, durchgeführt.

 

Die Anpassungen sind im Einzelnen dem beigefügten Satzungsentwurf zu entnehmen.

 

Der Gemeinderat ist für den Neuerlass der Satzung zuständig (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf beigefügten Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth (Kindertageseinrichtungensatzung – KitaS).

 

Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.09.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungensatzung vom 13.07.2018 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16