Sitzung: 20.07.2020 GHR/007/2020
In seiner Sitzung vom 02.07.2020 hat der Kindergartenausschuss über
verschiedene Anpassungen im Zusammenhang mit den Benutzungsgebühren und
Verpflegungskosten zum neuen Betreuungsjahr beraten.
Unter anderem wurde beschlossen, dass der sog. Helferbonus mit dem Ende
des laufenden Betreuungsjahres abgeschafft wird. Hierbei handelt es sich um
einen finanziellen Bonus, der eingeführt wurde, um die Familien zu
„ehrenamtlichen“ Helfereinsätzen zu bewegen. Es hat sich jedoch herausgestellt,
dass der Helferbonus mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand
verbunden und generell problembehaftet ist.
Außerdem wurde festgelegt, dass die Mindestbuchungszeit (3 – 4 Stunden)
im Krippenbereich der Mindestbuchungszeit des Regelbereichs angeglichen wird.
In der Eingewöhnungsphase kann von der Mindestbuchungszeit abgewichen werden,
der Gebührensatz bleibt hiervon allerdings unberührt.
Aus diesem Grund wird eine Anpassung der Kindertageseinrichtungensatzung
(KitaS) erforderlich. Nachdem die Satzung nicht genehmigungspflichtig ist,
empfiehlt es sich statt einer Änderungssatzung eine neue Satzung zu erlassen.
In diesem Zuge werden zudem redaktionelle Änderungen, die keine erhebliche
Bedeutung haben, durchgeführt.
Die Anpassungen sind im Einzelnen dem beigefügten Satzungsentwurf zu
entnehmen.
Der Gemeinderat ist für den Neuerlass der Satzung zuständig (Art. 32
Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf
beigefügten Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth
(Kindertageseinrichtungensatzung – KitaS).
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.09.2020 in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Kindertageseinrichtungensatzung vom 13.07.2018 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |