Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/6 im Buchenweg 6 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherren errichteten im Herbst 2019 an der Grundstückgrenze zur Fl. Nr. 1679/7 und 1679/3 einen Doppelstegmattenzaun mit einer Höhe von 1,60 m. Im Frühjahr 2020 wurden nachträglich an der Nachbargrenze zum Grundstück Fl. Nr. 1679/7 Sichtschutzstreifen in Hart PVC in der Farbe anthrazit angebracht. Die Einfriedung wurde erforderlich, da der Garten als Auslauf für den Hund der Bauherren genutzt wird. Die Höhe von 1,60 m ergibt sich durch die Maschenweite des Zaunes (20 cm) und ist technisch bedingt, eine Höhe von 1,50 m ist bei dieser Zaun Art nicht möglich. Bei einer Höhe von 1,20 m oder 1,40 m hatten die Bauherren die Bedenken, dass der Hund diese Höhe überspringen kann.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1679/6 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Rhönblick“. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Zaunhöhe von max. 1,50 m einschließlich Natursteinsockel ab OK Straße festgelegt. An den seitlichen und hinteren Grenzen sind hinterpflanzte Maschendrahtzäune bzw. verputze Mauern zulässig. Außerdem sieht der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Rhönblick“ unter Nr. 4.2 vor, dass Einfriedungen aus Maschendrahtzaun zulässig sind, soweit sie als Abgrenzung zum Nachbargrundstück dienen und vollständig vor- und hinterpflanzt werden. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr.7a) der Bayer. Bauordnung sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei.

Die Höhe der errichteten Einfriedung beträgt jedoch 1,60 m und überschreitet hiermit die maximal festgesetzte Höhe von 1,50 m. Der Doppelstabmattenzaun ist einem Maschendraht ähnlich und zulässig.

 

Die Bauherren wurden aufgrund einer Nachbarbeschwerde durch das Landratsamt aufgefordert die Einfriedung auf eine Höhe von max. 1,50 m zurückzubauen, den Sichtschutzstreifen Hart PVC in Anthrazit zu beseitigen und die vollständige Vor- und Hinterpflanzung durchzuführen oder als Alternative bei der Gemeinde folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ zu beantragen:

 

-       Höhe der Einfriedung

-       Anbringung von Sichtschutzstreifen Hart PVC in Anthrazit

-       Vor- und Hinterpflanzung der Einfriedung.

 

Im Bebauungsplan wären auch verputze Mauern mit der Höhe von 1,50 m zulässig. Der vom Bauherren in der Befreiung beantragte Doppelstabzaun mit Sichtschutzstreifen ist in seiner optischen Wirkung einer verputzen und anthrazitfarben gestrichenen Mauer ähnlich.

 

Aufgrund der ähnlichen Wirkung sind die nachbarrechtlich schützenden Belange nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Auch die geringfügige Überschreitung der zulässigen Höhe um 10 cm ist ebenfalls vertretbar. Aufgrund der vergleichbaren Wirkung der Einfriedung mit einer Mauer, könnte auch auf die Hinterpflanzung verzichtet werden.

 

Die angrenzenden Grundstücksnachbarn der Fl. Nr. 1679/7 haben die Planskizzen nicht unterschrieben. Die angrenzenden Grundstücksnachbarn der Fl. Nr. 1679/3 haben dem Antrag auf isolierte Befreiung durch Unterschriftsleistung zugestimmt.

 

Von Seiten der Verwaltung wird auf die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holzzaunes bis zu einer Höhe von 2 m auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/2 im Birkenweg 22 hingewiesen, welches sich ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rhönblick“ befindet (Beschluss vom 01.04.2014).

 

Eine Befreiung von den vorgenannten Festsetzungen kann zugelassen werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und die nachbarrechtlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen nicht kollidieren.

Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/6, Buchenweg 6 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ für die Höhe (1,60 m) der Einfriedung, der Anbringung von Sichtschutzstreifen Hart PVC in Anthrazit und das Vor- und Hinterpflanzen der Einfriedung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8