Sitzung: 07.09.2020 BHR/009/2020
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/6 im Buchenweg 6 in Hohenroth
vorgelegt.
Die Bauherren errichteten im Herbst 2019 an der Grundstückgrenze zur Fl.
Nr. 1679/7 und 1679/3 einen Doppelstegmattenzaun mit einer Höhe von 1,60 m. Im
Frühjahr 2020 wurden nachträglich an der Nachbargrenze zum Grundstück Fl. Nr.
1679/7 Sichtschutzstreifen in Hart PVC in der Farbe anthrazit angebracht. Die
Einfriedung wurde erforderlich, da der Garten als Auslauf für den Hund der
Bauherren genutzt wird. Die Höhe von 1,60 m ergibt sich durch die Maschenweite
des Zaunes (20 cm) und ist technisch bedingt, eine Höhe von 1,50 m ist bei
dieser Zaun Art nicht möglich. Bei einer Höhe von 1,20 m oder 1,40 m hatten die
Bauherren die Bedenken, dass der Hund diese Höhe überspringen kann.
Das Grundstück Fl. Nr. 1679/6 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Rhönblick“. In den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist eine Zaunhöhe von max. 1,50 m einschließlich
Natursteinsockel ab OK Straße festgelegt. An den seitlichen und hinteren
Grenzen sind hinterpflanzte Maschendrahtzäune bzw. verputze Mauern zulässig.
Außerdem sieht der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Rhönblick“ unter Nr. 4.2
vor, dass Einfriedungen aus Maschendrahtzaun zulässig sind, soweit sie als
Abgrenzung zum Nachbargrundstück dienen und vollständig vor- und hinterpflanzt
werden. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr.7a) der Bayer. Bauordnung sind Mauern
einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und
Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei.
Die Höhe der errichteten Einfriedung beträgt jedoch 1,60 m und
überschreitet hiermit die maximal festgesetzte Höhe von 1,50 m. Der
Doppelstabmattenzaun ist einem Maschendraht ähnlich und zulässig.
Die Bauherren wurden aufgrund einer Nachbarbeschwerde durch das
Landratsamt aufgefordert die Einfriedung auf eine Höhe von max. 1,50 m
zurückzubauen, den Sichtschutzstreifen Hart PVC in Anthrazit zu beseitigen und
die vollständige Vor- und Hinterpflanzung durchzuführen oder als Alternative
bei der Gemeinde folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Rhönblick“ zu beantragen:
-
Höhe der Einfriedung
-
Anbringung von Sichtschutzstreifen Hart PVC in Anthrazit
-
Vor- und Hinterpflanzung der Einfriedung.
Im Bebauungsplan wären auch verputze Mauern mit der Höhe von 1,50 m
zulässig. Der vom Bauherren in der Befreiung beantragte Doppelstabzaun mit
Sichtschutzstreifen ist in seiner optischen Wirkung einer verputzen und
anthrazitfarben gestrichenen Mauer ähnlich.
Aufgrund der ähnlichen Wirkung sind die nachbarrechtlich schützenden
Belange nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Auch die geringfügige
Überschreitung der zulässigen Höhe um 10 cm ist ebenfalls vertretbar. Aufgrund
der vergleichbaren Wirkung der Einfriedung mit einer Mauer, könnte auch auf die
Hinterpflanzung verzichtet werden.
Die angrenzenden Grundstücksnachbarn der Fl. Nr. 1679/7 haben die
Planskizzen nicht unterschrieben. Die angrenzenden Grundstücksnachbarn der Fl.
Nr. 1679/3 haben dem Antrag auf isolierte Befreiung durch Unterschriftsleistung
zugestimmt.
Von Seiten der Verwaltung wird auf die Zustimmung zum Antrag auf
isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holzzaunes bis zu einer Höhe von 2 m
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/2 im Birkenweg 22 hingewiesen, welches sich
ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rhönblick“ befindet
(Beschluss vom 01.04.2014).
Eine Befreiung von den vorgenannten Festsetzungen kann zugelassen
werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung
städtebaulich vertretbar ist und die nachbarrechtlichen Interessen mit den
öffentlichen Belangen nicht kollidieren.
Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ zur Errichtung
einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/6, Buchenweg 6 in Hohenroth
entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ für die Höhe (1,60 m) der
Einfriedung, der Anbringung von Sichtschutzstreifen Hart PVC in Anthrazit und
das Vor- und Hinterpflanzen der Einfriedung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |