Gemäß Hochrechnung (siehe hierzu auch beigefügtes Dokument) schließt der Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 bei der Einrichtung Wasserversorgung voraussichtlich mit einer Kostenüberdeckung von gut 116 T€ ab, die in den folgenden Bemessungszeitraum zu übertragen wäre; die außerordentlichen Ausgaben 2020 (Digitalisierung / Wasserzähler Hochbehälter / Einzäunung Brunnen / Befahrung) sind hierbei bereits mit rd. 65 T€ eingerechnet.

Der Stand der Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen beläuft sich Ende 2020 auf 78,5 T€.

 

Als neuer Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 avisiert.

 

Unter Beibehaltung der bisherigen Gebühren (48 € pro Anschluss und Jahr sowie 1,10 € pro m³ netto) würde die vorgenannte Kostenüberdeckung (bei 1.081 Anschlüssen und rd. 140.000 m³ Verbrauch sowie einer jährlichen Zuführung zur Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen i. H. v. 6.500 €) nicht ausgeglichen werden können.

Wie ebenfalls aus der Anlage zu ersehen ist, wird daher eine Reduzierung der Verbrauchsgebühr um 5 ct auf 1,05 € pro m³ sowie der Grundgebühr um 6 € auf 42 € jährlich (jeweils netto) als zielführend erachtet.

 

Zur dauerhaften Sicherstellung der Wasserversorgung und dem Ausgleich damit verbundener Aufwendungen sollten zudem weiterhin der Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen 20 T€ jährlich zugeführt werden.

 

Der kalkulatorische Zinssatz kann ferner – auch in Rücksprache mit der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld – mit 3,5 % beibehalten werden.

 

 

Der Gemeinderat kam nach ausführlicher Beratung und Abwägung in der Sitzung vom 20.07.2020 zu folgenden Entscheidungen:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Wasserversorgung wird auf vier Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2021.

  2. Die Grundgebühr für die Einrichtung Wasserversorgung wird zur Gesamtkostendeckung (um 6 € reduziert) auf 42,00 €/Anschluss/Jahr festgesetzt. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10, >Qn10) wird ebenfalls um 6,-- € reduziert.

  3. Die Verbrauchsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 um 5 ct auf 1,05 € pro m³ (netto) reduziert.

  4. Der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3,5 % gehalten.

  5. Die Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises Wasserversorgung werden nicht in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug gebracht; stattdessen werden der Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen jährlich 20.000 € zugeführt.

  6. Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 wird im Bemessungszeitraum 2021 – 2024 ausgeglichen.

 

Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 erfolgt Ende 2024.

 

 

Dem Gemeinderat wird der Entwurf der 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenroth in der Fassung vom 14.09.2020 vorgelegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und beschließt den Erlass der Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.

 

Die Grundgebühr wird auf 42,00 €/Anschluss/Jahr, die Verbrauchsgebühr auf 1,05 €/m³ (jeweils netto) reduziert. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10, >Qn10) wird ebenfalls um 6,-- € reduziert.

 

Die Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beizufügen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15