Sitzung: 14.09.2020 GHR/009/2020
Der Stand der
Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen beläuft
sich Ende 2020 auf 78,5 T€.
Als neuer
Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 avisiert.
Unter Beibehaltung
der bisherigen Gebühren (48 € pro Anschluss und Jahr sowie 1,10 € pro m³ netto)
würde die vorgenannte Kostenüberdeckung (bei 1.081 Anschlüssen und rd. 140.000
m³ Verbrauch sowie einer jährlichen Zuführung zur Sonderrücklage für
Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen i. H. v. 6.500 €) nicht
ausgeglichen werden können.
Wie ebenfalls aus
der Anlage zu ersehen ist, wird daher eine Reduzierung der Verbrauchsgebühr um 5
ct auf 1,05 € pro m³ sowie der Grundgebühr um 6 € auf 42 € jährlich (jeweils netto)
als zielführend erachtet.
Zur dauerhaften
Sicherstellung der Wasserversorgung und dem Ausgleich damit verbundener
Aufwendungen sollten zudem weiterhin der Sonderrücklage für Abschreibungen auf
zuwendungsfinanziertes Vermögen 20 T€ jährlich zugeführt werden.
Der
kalkulatorische Zinssatz kann ferner – auch in Rücksprache mit der staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld – mit 3,5 % beibehalten
werden.
Der Gemeinderat kam
nach ausführlicher Beratung und Abwägung in der Sitzung vom 20.07.2020 zu
folgenden Entscheidungen:
- Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Wasserversorgung wird
auf vier Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2021.
- Die Grundgebühr für die Einrichtung Wasserversorgung wird zur
Gesamtkostendeckung (um 6 € reduziert) auf 42,00 €/Anschluss/Jahr
festgesetzt. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10,
>Qn10) wird ebenfalls um 6,-- € reduziert.
- Die Verbrauchsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum
2021 – 2024 um 5 ct auf 1,05 € pro m³ (netto) reduziert.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3,5 % gehalten.
- Die Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Anteile des
Anlagennachweises Wasserversorgung werden nicht in voller Höhe
gebührenmindernd in Abzug gebracht; stattdessen werden der Sonderrücklage
für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen jährlich 20.000 €
zugeführt.
- Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 wird
im Bemessungszeitraum 2021 – 2024 ausgeglichen.
Die Abrechnung des
Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 erfolgt Ende 2024.
Dem Gemeinderat wird der Entwurf der 3. Änderungssatzung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenroth in der
Fassung vom 14.09.2020 vorgelegt.
Beschluss:
Die Grundgebühr
wird auf 42,00 €/Anschluss/Jahr, die Verbrauchsgebühr auf 1,05 €/m³ (jeweils netto)
reduziert. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10, >Qn10)
wird ebenfalls um 6,-- € reduziert.
Die Ausfertigung
der Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses
beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |