Die Sporthalle in Hohenroth wurde im Hinblick auf mittelfristig notwendige Sanierungsmaßnahmen hin untersucht und ein Maßnahmenkatalog mit Kostenrahmen erstellt.

Folgende Maßnahmen erscheinen insbesondere auch hinsichtlich der Aktualisierung des Brandschutzes erforderlich:

- Erneuerung der Fenster in der Halle in ballwurfsicherer Ausführung. Die Fenster sollen so ausgeführt werden, dass der Rauchabzug des Versammlungsraumes über die Fenster gewährleistet ist.

- Ballwurfsichere Wandverkleidung an den Giebelflächen innen

- Erneuerung bzw. Aufrüstung der Fluchttüren

- Zusätzliche Fluchttür aus dem Nebenraum (Stuhllager)

- Einbau eines barrierefreien WCs

- Erneuerung der Pumpen, Armaturen und Regelungstechnik der Heizung

- Erneuerung der Beleuchtung in der Halle (LED)

- Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung

- Außenrampe zur barrierefreien Erschließung des Gebäudes

 

Die überschlägig ermittelten Kosten betragen einschließlich Nebenkosten ca. 550.000,- € brutto.

 

Die Sanierung der Sporthalle könnte ggf. über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 gefördert werden.

 

Die Bewertung der Maßnahme im Interessenbekundungsverfahren – die Formblätter mit Anlagen müssen der Regierung bis 2. Oktober 2020 vorgelegt worden sein – ist indes kaum abschätzbar.

 

Die mögliche Förderung selbst erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Aktuell schiene ein Förderbetrag von ca. 450 T€ vorstellbar; unter dieser Voraussetzung bedürfte es noch gemeindlicher Eigenmittel von rd. 100 T€.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, am Interessenbekundungsverfahren zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 mit der vorgezeichneten Sanierung der Sporthalle teilzunehmen; die Verwaltung wird beauftragt, das Formblatt mit entsprechenden Anlagen zu erstellen sowie der Regierung zeitgerecht zuzuleiten.

 

Zudem wird beschlossen, dieses Vorhaben – unter der Voraussetzung der Förderung mit 90 % der förderfähigen Kosten – umsetzen zu wollen.

 

(Anm.: Dies würde bei Gesamtkosten von rd. 550 T€ einen gemeindlichen Eigenmitteleinsatz von ca. 100 T€ bedeuten.)


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15