Sitzung: 14.09.2020 GHR/009/2020
Die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird seit dem Jahr
2011 im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Zusammenarbeit
erfolgt auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend
hat mit Schreiben vom 17.12.2019 ihre Beendigung der kommunalen
Verkehrsüberwachung und den damit verbundenen Ausstieg aus der kommunalen
Zusammenarbeit zum 31.12.2020 mitgeteilt.
Dadurch wird die Neufassung der Zweckvereinbarung über die kommunale
Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung gem. Anlage zu dieser
Beschlussvorlage erforderlich. Im Zuge der Neufassung der Zweckvereinbarung
wurde die Aufnahme der Gemeinde Oberleichtersbach zur kommunalen
Verkehrsüberwachung zum 01.04.2019, welche bisher eine eigene Zweckvereinbarung
hatte, mit eingearbeitet. Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen in § 1
Abs. 1, § 4, § 5 sowie § 6 Abs. 3 der Vereinbarung vorgenommen (sh. gelbe
Markierung). Weitere inhaltliche Änderungen an der Zweckvereinbarung sind nicht
vorgesehen.
Die Vereinbarung wird wiederum auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth stimmt dem Abschluss der neuen
Zweckvereinbarung zu und genehmigt die Zweckvereinbarung gem. Anlage zu diesem
Beschluss vollinhaltlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |