Die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird seit dem Jahr 2011 im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat mit Schreiben vom 17.12.2019 ihre Beendigung der kommunalen Verkehrsüberwachung und den damit verbundenen Ausstieg aus der kommunalen Zusammenarbeit zum 31.12.2020 mitgeteilt.

 

Dadurch wird die Neufassung der Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung gem. Anlage zu dieser Beschlussvorlage erforderlich. Im Zuge der Neufassung der Zweckvereinbarung wurde die Aufnahme der Gemeinde Oberleichtersbach zur kommunalen Verkehrsüberwachung zum 01.04.2019, welche bisher eine eigene Zweckvereinbarung hatte, mit eingearbeitet. Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen in § 1 Abs. 1, § 4, § 5 sowie § 6 Abs. 3 der Vereinbarung vorgenommen (sh. gelbe Markierung). Weitere inhaltliche Änderungen an der Zweckvereinbarung sind nicht vorgesehen.

 

Die Vereinbarung wird wiederum auf unbestimmte Zeit geschlossen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth stimmt dem Abschluss der neuen Zweckvereinbarung zu und genehmigt die Zweckvereinbarung gem. Anlage zu diesem Beschluss vollinhaltlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15